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Erstes Urteil nach Hetzjagd in Mügeln

27. Nov 2007 09:24
Bei der Hetzjagd wurden mehrere Inder verletzt
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Ein 18-jährigen Deutscher ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden und muss jetzt zahlen. In der kommenden Woche muss sich ein weiterer mutmaßlicher Täter vor Gericht verantworten.

Nach den fremdenfeindlichen Übergriffen auf eine Gruppe von Indern im sächsischen Mügeln hat das Amtsgericht Oschatz am Montag ein erstes Urteil gefällt. Ein 18-jähriger Deutscher, der aus der Region stammt, wurde wegen Volksverhetzung dazu verurteilt, einen Betrag von 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft Leipzig mit.

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Danach hatte der bislang unbescholtene Jugendliche eingeräumt, ausländerfeindliche Parolen gerufen zu haben. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, so die Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro beantragt und will nun prüfen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.

In der Kleinstadt Mügeln waren am 19. August am Rande eines Volksfestes acht Inder aus einer Gruppe von rund 50 Deutschen angegriffen worden. Dabei wurden ausländerfeindliche Parolen gerufen. Bei den Auseinandersetzungen, die erst durch massiven Polizeieinsatz beendet werden konnten, waren 14 Menschen verletzt worden.

Ein Strafbefehl gegen einen beteiligten Deutschen über 1500 Euro wegen ausländerfeindlicher Äußerungen sei mittlerweile rechtskräftig, sagte der Sprecher der Leipziger Staatsanwaltschaft, Ricardo Schulz. Ein weiterer mutmaßlicher Täter müsse sich voraussichtlich kommende Woche vor Gericht verantworten.

Der Mann soll die Scheibe der Pizzeria eingeworfen haben, in die die Inder geflüchtet waren. Die Ermittlungen zum Vorwurf der Körperverletzungen gegen Inder und Deutsche würden fortgeführt, sagte Staatsanwalt Schulz. (epd)

 
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