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Schwerin räumt im Fall Lea-Sophie Fehler ein

23. Nov 2007 12:31
Kerzen und Blumen für Lea
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Nach dem qualvollen Tod des Mädchens räumt die Stadt mögliche Lücken im System der Familienhilfe ein. Derweil wird die kommunale Verantwortung beim Kinderschutz als Problem gesehen und Pflicht-Vorsorgeuntersuchungen gefordert.

Nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie aus Schwerin hat Oberbürgermeister Norbert Claussen mögliche Lücken im System der Kinder- und Jugendhilfe eingeräumt. Der Tod des Mädchens zeige, «dass die Mechanismen offensichtlich nicht ausgereicht haben», sagte der CDU-Politiker. Den Mitarbeitern des Amtes könne aber nach bisherigem Kenntnisstand kein Versäumnis vorgeworfen werden.

Man gehe bislang davon aus, dass das Regelwerk, wie bei Hinweisen zu Kindeswohlgefährdungen zu verfahren sei, eingehalten wurde. Wie Medien berichteten, bekamen die Mitarbeiter des Jugendamtes das fünfjährige Kind nicht zu Gesicht. Die Eltern sollen nur ihren Säugling gezeigt haben. Die Stadt Schwerin und die Staatsanwaltschaft sehen hingegen kein Verschulden des Jugendamtes. Die Stadt Schwerin veröffentlichte eine Chronologie der Ereignisse (siehe Kasten).

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Der qualvolle Hungertod des Mädchens heizte die Debatte über Frühwarnsysteme gegen Kindesmisshandlung und Verwahrlosung neu an. Die Vorsitzende des Bundestags-Familienausschusses, Kerstin Griese, sprach sich in der «Berliner Zeitung» für Pflicht-Vorsorgeuntersuchungen aus. «Ich plädiere ganz massiv dafür, die Vorsorgeuntersuchungen zur Pflicht zu machen», sagte die SPD-Politikerin.

Seit 1976 gibt es einheitliche Vorsorgeuntersuchungen, die der Arzt auch in einen Kinderpass einträgt. Nur sind sie nicht bundeseinheitlich verpflichtend, wenn Eltern sie nicht mit ihren Kindern nutzen, gibt es keinerlei Sanktionen. Nordrhein-Westfalen machte dieses Jahr die Untersuchungen zur Pflicht.

Union zurückhaltender

Notwendig sei eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung, verlangt Griese. Zwar sei dies keine Garantie dafür, dass künftig schreckliche Fälle wie der in Schwerin verhindert würden. «Aber es ist ein Baustein für den Schutz der Kinder.»

Die Union äußerte sich zu den Forderungen nach einem staatlichen Eingreifen zurückhaltender. Vize-Fraktionschefin Ilse Falk wandte sich gegen einen riesigen Kontrollapparat. Vielmehr müsse konkret auf Anzeichen von Misshandlungen geachtet werden. Dafür seien neue Richtlinien notwendig, sagte Falk, ohne konkret zu werden.

Falk will die Gemeindeschwester zurück

Sie plädierte außerdem dafür, die so genannte aufsuchende Hilfe zu stärken: «Früher gab es die Gemeindeschwester, die sich regelmäßig um die Familien gekümmert hat.» Dieses Prinzip müsse wieder forciert werden, auch wenn es zunächst für die Kommunen teurer erscheine. Langfristig gesehen sei Vorbeugung preiswerter, betonte die CDU-Politikerin.

Die Oppositionsparteien beklagten vor allem ein Versagen der staatlichen Stellen. «Wenn jahrelang bei Jugendämtern und der Jugendhilfe gespart wird, braucht man sich nicht zu wundern, dass so etwas passiert», sagte der Familienexperte der Linken, Jörn Wunderlich. Ähnlich äußerte sich die Vorsitzende der Kinderkommission des Bundestages, Miriam Gruß (FDP). Zugleich zeigten sich Wunderlich und Gruß ebenso wie die Grünen-Familienpolitikerin Ekin Deligöz jedoch skeptisch gegenüber zwangsweisen Vorsorgeuntersuchungen.

Derweil hat sich Mecklenburg-Vorpommerns Sozialminister Erwin Sellering (SPD) auch in die Diskussion um die Zuständigkeiten der Jugendämter eingeschaltet. Dass die Kinder- und Jugendhilfe allein in kommunaler Verantwortung liegt, halte er für «sehr problematisch», sagte Sellering. Jede Kommune entscheide bislang selbst, wie sie die finanziellen Mittel verteilt oder Personal einsetzt. Es sei sinnvoller darüber nachzudenken, ob Verfahren wie die Maßnahmen gegen Kindeswohlgefährdung nicht besser in zentrale Verantwortung übergeben werden solle. Sellering appellierte zudem an die Kommunen, trotz Sparzwangs nicht in der Kinder- und Jugendhilfe zu kürzen. (nz/dpa/AP)

 
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