BGH will Spielsüchtige besser schützen
22.11.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Voraussichtlich geht der Kläger nun trotzdem leer aus: Laut BGH konnten die Casinobetreiber ihre Kontrollpflicht damals noch nicht kennen, weil der BGH erst mit einem Grundsatzurteil vom Dezember 2005 «mögliche und zumutbare» Kontrollen auch beim «Kleinen Spiel» angemahnt hatte. Bisher waren nur Kontrollen beim «Großen Spiel» zwingend, also etwa bei Roulette und Black Jack, auch der BGH hatte weitergehende Pflichten der Betreiber früher abgelehnt.
Von 2008 an sieht nun ein neuer Glücksspielstaatsvertrag ohnehin eine allgemeine Kontrollpflicht für Spielbanken vor. Das Karlsruher Gericht verwies den Fall an das Oberlandesgericht Hamm zur abschließenden Klärung zurück.
Nach den Worten des BGH ist es auch beim Automatenspiel «dringend geboten, die verhängte Spielsperre effektiv durchzusetzen, damit diese ihre Schutzfunktion entfalten kann». Dass eine generelle Kontrolle nicht möglich sei oder den wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank beeinträchtigen könne, sei nicht ersichtlich. Damit erweitert der BGH sein Urteil von 2005. Darin hatten sie eine Kontrollpflicht zunächst für den Fall festgeschrieben, dass sich die Spieler von einem sogenannten Telecash-Gerät im Casino Geldnachschub holten. (dpa)

