netzeitung.deKeine Schein-Waffen mehr in der Öffentlichkeit

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Die sind echt: Angebot in einem Waffengeschäft. (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Die sind echt: Angebot in einem Waffengeschäft.
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Da selbst Polizisten den Unterschied nicht sofort erkennen können, will die Regierung den Umgang mit Waffen-Imitaten verschärfen. Auch das Vererben von Waffen soll komplizierter werden.

Das Führen von Waffenimitationen in der Öffentlichkeit soll nach dem Willen der Bundesregierung bald verboten sein. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, das Waffengesetz entsprechend zu verschärfen. Bei den sogenannten Anscheinswaffen handelt es sich zumeist um täuschend echte Maschinenpistolen, Kriegswaffen und Pumpgun-Imitate. Die Waffen dürfen nun nicht mehr öffentlich getragen, aber weiterhin verkauft und besessen werden.

Hintergrund ist unter anderem die Warnung der Polizei, dass eine Verwechslungsgefahr mit einer echten, scharfen Waffe besteht. Dies könne fatale Folgen haben - beispielsweise, wenn in Konfliktsituationen bei Polizeibeamten der Eindruck entsteht, sie hätten es mit dem Träger einer echten Schusswaffe zu tun.

Auch soll das Vererben scharfer Waffen unter strenge Auflagen gestellt werden. Bislang hatte unter anderem das «Erbenprivileg» gegolten. Danach mussten die Erben von Waffen nicht die strengen Voraussetzungen für den Waffenbesitz erfüllen. Diese Regelung läuft im April 2008 aus. Künftig sollen ererbte Waffen von Amts wegen blockiert werden, wenn der neue Besitzer weder Jäger noch Sportschütze ist.

Die Überarbeitung des geltenden Gesetzes war nach Angaben der Regierung auch deshalb notwendig, weil Deutschland das Schusswaffen-Protokoll der Vereinten Nationen unterzeichnet hat. Um dieses Übereinkommen ratifizieren zu können, musste das geltende Waffengesetz angepasst werden. (AP)