15.11.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Namen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und weitere Informationen über die Passagiere auf Anfrage
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der Bundestag hat nachträglich die schon seit Monaten praktizierte Speicherung von europäischen Fluggastdaten durch US-Terrorfahnder gebilligt. Und auch die Bundespolizei darf in Zukunft Daten sammeln.
Zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität speichert künftig auch die Bundespolizei Daten von Flugpassagieren. Mit den Stimmen der großen Koalition setzte der Bundestag am Donnerstagabend eine entsprechende EU-Richtlinie um. Damit werden die Airlines bei Flügen aus Nicht-EU-Staaten verpflichtet, der Polizei auf Anfrage Namen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und weitere Informationen über die Passagiere zu liefern.
Gleichzeitig billigte der Bundestag nachträglich die schon seit Monaten praktizierte Speicherung von europäischen Fluggastdaten durch US-Terrorfahnder. Ein entsprechendes Abkommen hatten die Europäische Union und die Vereinigten Staaten bereits Ende Juli unterzeichnet. Danach dürfen die USA im Rahmen des Anti-Terror-Kampfes zahlreiche Datensätze von Fluggästen 15 Jahre lang speichern.
Innenstaatssekretär Peter Altmaier (CDU) räumte ein, dass in den Verhandlungen mit den USA nicht alle gewünschten Einschränkungen erreicht werden konnten. Er verwies aber darauf, dass Washington die Daten ursprünglich 40 Jahre lang speichern wollte. Trotzdem äußerte die Opposition erhebliche Kritik. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, sprach von einem «Dammbruch im Datenschutzrecht». Der Grünen-Parlamentarier Omid Nouripour sah eine Gefahr für die Bürgerrechte, und Jan Korte von der Linken bezeichnete die mögliche Datenweitergabe an Drittstaaten als «inakzeptabel». (dpa)