Sportschützen dürfen nicht unbegrenzt Waffen kaufen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Verschärfung des Waffengesetzes bestätigt.
Auch Sportschützen dürfen generell nur zwei Waffen innerhalb eines halben Jahres kaufen. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit das im Oktober 2002 verschärfte Waffengesetz bestätigt. Zugleich stellte es klar, dass sich die Beschränkung auch auf Waffen bezieht, die als weniger gefährlich gelten. Damit blieb die Klage von Sportschützen aus Baden-Württemberg und Brandenburg auch in letzter Instanz erfolglos. Die Neufassung des Waffenrechts war wesentlich beeinflusst worden von dem Amoklauf in Erfurt im April 2002, bei dem ein Gymnasiast 16 Menschen und sich selbst erschossen hatte. (dpa)