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Kirchen klagen gegen Sonntagsarbeit

12. Nov 2007 21:44
Sonntags einkaufen - die Kirchen klagen dagegen
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In Berlin dürfen die Geschäfte an allen Adventssonntagen öffnen. Die christlichen Kirchen sehen darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz - und reichten eine Verfassungsbeschwerde ein.

Die großen christlichen Kirchen gehen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Sonntagsarbeit vor. In Karlsruhe reichten sie am Montag Verfassungsbeschwerden gegen das Berliner Ladenschlussgesetz ein, weil es den Verkauf an bis zu zehn Sonntagen im Jahr erlaubt, wie das Erzbistum Berlin und die Evangelische Landeskirche am Montag in Berlin mitteilte.

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Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, nannte das Berliner Gesetz einen Skandal. Es gilt seit knapp einem Jahr und erlaubt die Ladenöffnung an zehn Sonntagen im Jahr einschließlich der vier Adventssonntage. Damit werde der im Grundgesetz verbürgte Sonntagsschutz ausgehöhlt, argumentierten die beiden Kirchen. Folglich könne das Gesetz keinen Bestand haben.

Besonders eklatant zeige sich der Verfassungsverstoß daran, dass alle Adventssonntage für die Ladenöffnung frei gegeben werden, hieß es in einer Erklärung der EKD. Denn das bedeute, dass im Dezember die Freigabe des Sonntags für den Handel die Regel, sein Schutz dagegen die Ausnahme sei.

«Die christlichen Kirchen treten dafür ein, die erweiterten Ladenöffnungszeiten nicht nur aus der Perspektive der Kunden, sondern zugleich aus der Sicht der im Handel beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu betrachten», erklärten die Kirchen gemeinsam. Der Schutz der Sonntage gehöre zur Religionsfreiheit. Der Tag der Muße und der Besinnung müsse erhalten bleiben.

Die Deutsche Bischofskonferenz und die EKD unterstützen die Klage. Der EKD-Ratsvorsitzende Huber sagte auf Nachrichtensender N24, die Berliner Klausel zu den Adventssonntagen sei «ein besonderer Skandal». Der Sonntag werde zum Werktag gemacht. «Da sieht man am krassesten, dass es so nicht geht», sagte Huber. «Wir merken im Augenblick gerade, wie wichtig es ist, dass es eine klare Grundorientierung für unsere Gesellschaft, für die Menschen miteinander gibt. Wir sagen im Moment gerade, wie wichtig die Familie ist», sagte Huber und fügte an: «Aber wir sind drauf und dran, die gemeinsame Zeit für die Familie zu gefährden und wichtige Institutionen unserer Sozialkultur aufs Spiel zu setzen. Dagegen richtet sich der Widerspruch der Kirchen.»

Eine Sprecherin des Verfassungsgerichts bestätigte am Montagnachmittag den Eingang der Beschwerden. Ein Eilantrag sei nicht gestellt. Damit ist völlig offen, wann sich das Gericht mit den Beschwerden befassen wird. (AP)

 
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