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Prüfverfahren gegen Schily

09. Nov 2007 11:34, ergänzt 17:51
Der ehemalige Bundesinnenminister Schily will nicht die Bundestags-Regeln befolgen.
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Trotz zweifacher Aufforderung will der SPD-Abgeordnete seine Nebenverdienste nicht angeben. Nun droht ihm eine Geldstrafe. Schily will die Sache vor Gericht durchfechten.

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat ein Prüfverfahren gegen den früheren Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wegen womöglich verschwiegener Nebeneinkünfte eröffnet. Lammert forderte Schily in einem Brief formell zu Mitteilungen über Einkünfte neben den Abgeordnetendiäten auf, wie ein Bundestagssprecher sagte.

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Schily soll für eine anwaltliche Beratung des Siemens-Konzerns ein Honorar von 140.000 Euro erhalten haben. Entgegen der geltenden Verhaltensregeln für Abgeordnete verweigerte er zu seinen Einkünften als Anwalt bisher detaillierte Angaben, weil er um den Schutz der Anonymität seiner Mandanten fürchtet. Er teilte Lammert im Sommer lediglich die Einkünfte laut der bundestagsüblichen Einkommensstufe mit. Lammert war damit nicht zufrieden und mahnte den Abgeordneten vor wenigen Wochen brieflich - ohne Erfolg.

Schily hatte argumentiert, er könne die Einkünfte aus seiner Rechtsanwaltskanzlei nicht öffentlich angeben, da er sich an seine Schweigepflicht halten müsse. «Herr Lammert ist da anderer Rechtsauffassung», sagte eine Bundestagssprecherin. Lammert habe Schily in seinem zweiten Schreiben darauf hingewiesen, dass andere Abgeordnete ebenfalls als Rechtsanwalt arbeiteten und ihre Mandate auf der Internetseite des Bundestages durchaus auflisteten - zum Schutz der Mandanten anonymisiert. «Herr Schily muss das auf der Internetseite detailliert angeben.»

Nach den Bundestags-Regeln müssen Abgeordnete Auskunft über Verdienste aus Nebentätigkeiten geben. Hat ein Parlamentarier seine Auskunftspflicht verletzt, muss er mit einer Strafe von bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordneten-Entschädigung rechnen.

Schily kündigte am Freitag an, hart bleiben zu wollen. «Dann sehen wir uns eben vor dem Verwaltungsgericht wieder», sagt er der «Stuttgarter Zeitung». «Wir werden sehen, wer die Oberhand behält.» Einem Prozess sehe er gelassen entgegen. Die Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete hält Schily für «völlig ungerecht und nicht durchdacht». (nz/AP/dpa)

 
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