08. Nov 2007 15:20
Hessische Landtagsabgeordnete sollen dazu verpflichtet werden, ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten offenzulegen. Bei Verstößen sollen Strafgelder drohen.
Bei Verstößen sollen Strafgelder bis zur Hälfte der jährlichen Diäten fällig werden. Der Wiesbadener Landtag wäre somit das erste Länderparlament, das eine so weitgehende Veröffentlichungspflicht für Nebentätigkeiten einführt, sagte die Fraktionsgeschäftsführerin der FDP, Nicola Beer. Nach einem Gesetzentwurf beider Fraktionen, der in der kommenden Woche erstmals im Landtag beraten werden soll, sind die im Rahmen einer Nebentätigkeit oder als Spende erhaltenen Summen als exakte Beträge anzugeben. Die entsprechenden Angaben sollen künftig im Handbuch und auf den Internetseiten des Landtags veröffentlicht werden. Das Gesetz könnte nach den Angaben beider Fraktionen im Dezember verabschiedet werden und im April 2008 in Kraft treten. (AP)