netzeitung.deZehntausend Überwachungsgegner unterwegs

 Herausgeber: netzeitung.de

So zogen sie zum Reichstag: Überwachungsgegner (Foto: dpa/Rainer Jensen <br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe So zogen sie zum Reichstag: Überwachungsgegner
Foto: dpa/Rainer Jensen
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Am Dienstagabend strömten die Menschen zum Berliner Reichstag, um gegen die geplante Datenspeicherung zu protestieren. Ganz so machtvoll wie erhofft war die Manifestation aber nicht. Freitag entscheidet der Bundestag.

Nach Zählung der Veranstalter waren es am Dienstagabend etwa 10.000 Menschen, die den Demonstrationsaufrufen gegen staatliche Überwachung folgten. Bei der zentralen Kundgebung vor dem Berliner Reichstag sprach die Vizepräsidentin des Bundestages, Petra Pau (Linkspartei). Mehrere tausend Gegner demonstrierten am Dienstagabend unter dem Motto «Freiheit statt Angst» in weiteren rund 40 Städten gegen das geplante Datenspeicherungs- und Überwachungsgesetz. Die Organisatoren des Aufrufes hatten auf mehr Menschen gehofft als bei einer ersten Großdemonstration gegen Vorratsdatenspeicherung im September, zu der 15.000 Gegner kamen.

Der Anlass: Der Bund will eine EU-Richtlinie umsetzen, dernach Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang aufbewahren müssen, also Telefonverbindungen, angesurfte Webseiten, Absender und Adressaten von E-Mails. Strafverfolger, Polizei und Geheimdienset sollen auf den Datenfundus Zugriff erhalten, die beiden erstgenannten nur mit richterlichem Beschluss.

Gegen diesen Plan formierte sich eine eigene Bürgerbewegung, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, in dem sich Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer zusammenschlossen.

Kurz vor der Entscheidung des Bundestages am Freitag protestierten am Dienstag Anwälte, Ärzte, Journalisten, Datenschützer und Oppositionspolitiker massiv gegen das Vorhaben. Sie warnten vor einer Aushöhlung der Grundrechte und forderten die Abgeordneten auf, den Entwurf noch zu verändern. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, rechnet der Deutsche Anwaltverein mit einer Verfassungsklage. Der Arbeitskreis hat bereits sieben potenzielle Mitkläger versammelt.

Online-Durchsuchung durch die Hintertür
Die Kritiker sehen mit dem Gesetzesvorhaben ganze Berufsgruppen unter einen Generalverdacht gestellt. Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Frank Ulrich Montgomery, warnte in Berlin vor der totalen Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht, wenn der Patient damit rechnen müsse, in der Arztpraxis abgehört zu werden. «Kein potenzieller Straftäter redet mit seinem Arzt über seine Straftaten. Er redet mit ihm vielleicht über seine Sünden.» Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, sagte, es sei durch nichts belegt, dass Verbrecher ihre Taten in Gesprächen mit Anwälten planten. Der Entwurf ebne weiter den Weg «zu dem Verlust der in einem Rechtsstaat notwendigen Privatheit». Kilger befürchtet durch eine seiner Ansicht nach unklare Ergänzung der Strafprozessordnung die Einführung der umstrittenen Online-Durchsuchung durch die Hintertür.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) warnte vor katastrophalen Folgen für die Pressefreiheit, wenn künftig alle Daten von Telefon- und Internetverbindungen für ein halbes Jahr gespeichert werden. «Wo werden sich dann noch Informanten finden, die sich mit Journalisten unterhalten, damit die Journalisten investigativ arbeiten können? Das geht dann eigentlich nur noch auf der Parkbank», sagte der DJV- Vorsitzende Michael Konken. Der DJV- Verbandstag in Saarbrücken forderte in einer Resolution die Bundestagsabgeordneten auf, den Gesetzentwurf am Freitag abzulehnen.

Richtungswechsel befürchtet
Konken beklagte auch den Rangunterschied beim Schutz verschiedener Berufsgruppen. Denn Abgeordnete und Strafverteidiger werden im ersten Rang geschützt, dann folgen die Journalisten. «Ich meine, die Journalisten müssen ganz oben stehen, weil ihre Arbeit für die Demokratie so wichtig ist», sagte Konken. Auch die Ärzte und Anwälte protestierten gegen ein «Zwei-Klassen-System» bei den Berufsgeheimnisträgern.

Die FDP-Rechtspolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht in der Vorratsdatenspeicherung einen Richtungswechsel im Datenschutz. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sollte nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerade vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe höchstpersönlicher Daten schützen. Die Linken drohten mit einer Verfassungsklage. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast hielt der Regierung vor, «alle Bürger als Verdächtige zu behandeln». Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Baden-Württembergs, Jörg Klingbeil, sieht ebenfalls die ganze Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt.

Richter sind dafür
Die Polizeigewerkschaften verteidigten dagegen das Gesetzesvorhaben und nannten die Angst vor einem «gläsernen Bürger» unbegründet. «Der Bürger kann sicher sein, dass die Polizei verantwortungsvoll mit diesen Daten umgeht», versicherte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) warf den Kritikern Panikmache vor.

Der Richterbund hält den Gesetzentwurf für «verfassungsrechtlich bestandskräftig». Wenn man den Gesetzentwurf sorgfältig lese, sei die Regelung insgesamt als akzeptabel zu bezeichnen, sagte Rolf Hannich, im Präsidium des Richterbundes zuständig für Strafprozessordnung, in der «Thüringer Allgemeinen». Er nannte die Proteste unter anderem der Ärztegewerkschaft ein «Trommeln der Interessengruppen». Auch die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung hält Hannich für unangebracht. Die Verbindungsdaten würden ohnehin bereits gespeichert. Was nur im Prinzip stimmt, denn die nur für Abrechnungszwecke aufbewahrten Daten löschen die Unternnehmen meist schon nach 90 Tagen. (nz/dpa)