06. Nov 2007 14:36
Der gleichgeschlechtliche Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf staatliche Beihilfe im Krankheitsfall. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte die Klage eines 68-jährigen Beamten ab.
Im vorliegenden Fall hatte der 68-jährige Beamte im Januar 2005 seinen heute 49-jährigen Lebenspartner geheiratet. Anschließend beantragte er bei seinem Dienstherren, dem Lebenspartner im Fall einer Erkrankung Beihilfe wie einem Ehegatten zu gewähren. Als der Staat dies ablehnte, kam es zum Rechtsstreit.Das Koblenzer Verwaltungsgericht entschied nun, der Staat habe mit seinen Beihilferegelungen seine Fürsorgepflicht im Krankheitsfall abschließend geregelt. Eine Bevorzugung von Ehefrauen oder Ehemännern gegenüber eingetragenen Lebenspartnern verstoße nicht gegen die Verfassung. Das Grundgesetz habe Ehe und Familie, nicht aber eingetragenen Lebenspartnerschaften unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt. (AP)