Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Keine Beihilfe für Partner in Homo-Ehe

06. Nov 2007 14:36
Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte staatliche Beihilfe im Krankheitsfall in einer Homo-Ehe ab
Bild vergrößern
Der gleichgeschlechtliche Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf staatliche Beihilfe im Krankheitsfall. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte die Klage eines 68-jährigen Beamten ab.

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz bekommt der gleichgeschlechtliche Lebenspartner eines Beamten keine staatliche Beihilfe im Krankheitsfall. Die Richter erklärten, eine Pflicht zur Beihilfe ergebe sich weder aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz noch aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Mehr in der Netzeitung:
Im vorliegenden Fall hatte der 68-jährige Beamte im Januar 2005 seinen heute 49-jährigen Lebenspartner geheiratet. Anschließend beantragte er bei seinem Dienstherren, dem Lebenspartner im Fall einer Erkrankung Beihilfe wie einem Ehegatten zu gewähren. Als der Staat dies ablehnte, kam es zum Rechtsstreit.

Das Koblenzer Verwaltungsgericht entschied nun, der Staat habe mit seinen Beihilferegelungen seine Fürsorgepflicht im Krankheitsfall abschließend geregelt. Eine Bevorzugung von Ehefrauen oder Ehemännern gegenüber eingetragenen Lebenspartnern verstoße nicht gegen die Verfassung. Das Grundgesetz habe Ehe und Familie, nicht aber eingetragenen Lebenspartnerschaften unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt. (AP)

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Zum Wissenstest
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
 
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Josef Depenbrock & Robert Rischke | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.