05. Nov 2007 13:53
Schon mehrmals war der Konsens verkündet, um dann immer wieder zu zerbrechen. Seit Jahren zieht sich die Regelung der Unterhaltsansprüche hin. Nun soll das Gesetz in den Bundestag.
Die Neuregelung stelle eheliche und nicht eheliche Beziehungen keineswegs gleich, betonte Zypries. Dies hatte vor allem die Konservativen aus CDU und CSU befürchtet. Es gehe allein um den Betreuungsunterhalt für Kinder und die Rangfolge der Bedürftigen. Die Rangfolge ist immer dann wichtig, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, zumeist des Vaters, nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu befriedigen. Im zweiten Rang sollen nach Informationen der «Financial Times Deutschland» die Mütter folgen, egal, ob sie mit dem Vater verheiratet waren oder nicht. Außerdem stehe hier die Ex-Ehefrau bei einer Ehe von langer Dauer.