netzeitung.deSchily will schweigen

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Schily: Loyal und schweigsam (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Schily: Loyal und schweigsam
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Parlamentschef Lammert steuert auf einen Konflikt mit dem ehemaligen Innenminister Schily zu. Der SPD-Abgeordnete sollte Nebeneinkünfte anzeigen, fertigte Lammert aber mit einer dürren Mitteilung ab.

Der Abgeordnete Otto Schily zeigt sich hartnäckig, was das mittlerweile vorgeschriebene Offenlegen von Nebeneinkünften betrifft: Seine Arbeit als Rechtsanwalt sehe er nicht als Nebentätigkeit, ließ er diese Woche wissen. Seine anwaltliche Schweigepflicht verbiete ihm zudem Auskünfte über Mandanten und damit über Einnahmen aus diesem Beruf, schließlich könne man in der Öffentlichkeit Rückschlüsse ziehen, wen er vertrete.

Der Bundestag hatte 2005 die Offenlegung der Nebeneinkünfte beschlossen, um dem Wähler einen Eindruck zu ermöglichen, wie viel seiner Kraft ein Abgeordneter für seine Arbeit im Parlament einsetzt und ob seine politischen Entscheidungen etwa aus der Wirtschaft oder von anderen Geldgebern her beeinflusst sein könnten. Seit der Bundesgerichtshof Anfang Juli Klagen gegen das Abgeordnetengesetz abwies, ist die Regelung verbindlich.

In einem Brief an Bundestagspräsident Norbert Lammert, der am Mittwoch in dessen Büro einging, wird Schily seine Argumente ähnlich formuliert haben. Lammert hatte den früheren Innenminister schriftlich aufgefordert, zu erhellen, ob er einen Vertrag über gewährte Rechtsberatung für Siemens selbst geschlossen habe oder ob seine Rechtsanwalts-GmbH den Kontrakt mit dem Konzern unterzeichnete.

Denn das ist ein wichtiger Unterschied. Die Bestimmungen zum Abgeordnetengesetz legen fest, dass nur derjenige Anwalt Einkünfte anzeigen muss, der die Mandanten auch selbst betreut. Das tun Anwälte wie etwa Linksfraktionschef Gregor Gysi, der penibel anonymisiert Mandanten auflistet, gefolgt von der Einkommensstufe. Schily hat das bisher nicht mitbekommen. Ihm sei kein Bundestagsabgeordneter bekannt, der wie er als Anwalt arbeite und Einzelmandate offen oder anonym offengelegt habe, erläuterte er am Mittwoch.

Schily könnte sich darauf berufen, dass er Teilhaber seiner eigenen Firma ist. Wenn dann die Kanzlei die Mandanten unter Vertrag nimmt und Schily sie nicht selbst betreut, entfällt die Pflicht zur Anzeige der Nebeneinkünfte. So sehen es Bestimmungen des Bundestages vor, auf die sich möglicherweise auch Schilys Berufskollege Friedrich Merz beruft. Ähnlich wie Schily zeigt Merz auf seiner Bundestags-Website lediglich an, dass er für eine Frankfurter Kanzlei arbeitet. Weder Einkommensstufen sind zu finden, noch Mandanten.

Da jedoch wenig wahrscheinlich ist, dass ein als Rechtsanwalt Tätiger keine Mandanten vertritt oder berät, dürften beide zur detaillierten Anzeige dieser Nebeneinkünfte verpflichtet sein. Der Bundestag könnte sie, getrennt nach anonymisierten Mandanten und gestaffelt nach Stufen, auch veröffentlichen.

Sich selbst eingestuft
Oder zeigt sich hier ein Webfehler des Abgeordnetengesetzes? Denn wer als Rechtsanwalt keine Einkünfte angeben will, erklärt einfach, Mandanten nicht selbst zu betreuen. Denn an dieser Stelle hatten sich die Autoren des Gesetzes vom Zwang zur Präzision befreit, wohl unter dem Einfluss der Advokaten. «Es hat eine Suche nach Lösungen gegeben, aber das Gesetz gilt jetzt so», erläutert eine Bundestagssprecherin etwas hilflos die Lage.

Schily wies am Mittwoch darauf hin, dass er sehr wohl Einkünfte angegeben habe, schon unmittelbar am Tag nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs. Doch zu dürr, nicht verwertbar sei diese Information gewesen, sagte eine Bundestagssprecherin. Schily hätte die durch die einzelnen Mandanten erzielten Bruttoeinkünfte in Euro anzugeben. Doch der Jurist hatte seine Umsätze summiert und gleich selbst in «Stufe 3» eingeordnet, was eigentlich Lammerts Aufgabe gewesen wäre.

Der Parlamentspräsident will nun wissen, ob Schily Siemens persönlich betreute oder nicht. Immerhin geht es um 140.000 Euro. Zeigt sich Schily weiter renitent, bleibt dem Parlamentschef nur ein formelles Prüfverfahren. In dessen Ergebnis könnte er dem Widerständler die Hälfte seiner jährlichen Abgeordneten-Diäten als Geldstrafe aufbrummen.

Schily könnte zahlen und sein Bundestagsmandat niederlegen. Viel verlieren kann der heute 75-Jährige nicht. Seit der letzten Bundestagswahl hat der ehemalige Innenminister keine politischen Ämter mehr - außer dem Abgeordnetenmandat. Sein Interesse für die Parlamentsarbeit war bereits erlahmt. Erst seit einer freundlichen Mahnung des Fraktionschefs wird er wieder häufiger im Bundestag gesehen.


Für das Web ediert von Tilman Steffen