19. Okt 2007 13:16, ergänzt 16:25
Nachdem ein Sexualstraftäter wegen Justizfehlern freigelassen werden muss, erwägt die Union Konsequenzen. Möglich wäre eine Verschärfung der nachträglichen Sicherungsverwahrung.
CDU-Politiker Petke sieht angesichts der Entscheidung dringenden Handlungsbedarf beim Bundesgesetzgeber. «Der Staat tut nicht genug, um die Öffentlichkeit vor Sextätern zu schützen», befand der Innenexperte. Ein Sexualstraftäter kann nach der jetzigen Gesetzeslage erst dann wieder in Haft genommen werden, «wenn neue Opfer auf der Strecke bleiben». Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sei daher gefordert, aktiv zu werden. Ansonsten nehme sie neue Missbrauchsfälle in Kauf.Bosbach zeigte dagegen auch Verständnis für die BGH-Entscheidung. Er verwies dabei auf die geltende Rechtslage und betonte, dass diese rechtlichen Möglichkeiten «nur dann wirksam werden können, wenn die Gerichte von ihnen Gebrauch machen». So sei das Instrumentarium der Sicherungsverwahrung in den letzten Jahren «deutlich erweitert» worden, erläuterte der CDU-Innenexperte: Es bestehe demnach die Möglichkeit, in gravierenden Fällen schon im Urteil Sicherungsverwahrung abzuordnen. Sie könne auch vorbehalten werden. «Und sie kann nachträglich verhängt werden, wenn sich erst nach der Aburteilung durch das Verhalten des Häftlings herausstellt, dass er auch nach Strafverbüßung aufgrund seines Verhaltens eine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit bleiben wird.»
Bosbach wies zudem darauf hin, dass der Staat auch ohne das Instrument der Sicherungsverwahrung tätig werden können. So könnten auch «zur Gefahrenabwehr Maßnahmen nach dem Polizeirecht ergriffen werden», sagte er.