Union offen für mehr Kontrolle bei Online-Razzien
11. Okt 2007 14:04
 |  Für die Union unverzichtbar: Online-Durchsuchungen von Computern | Foto: Jens Büttner dpa |
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Die Union teilt die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts gegen die Online-Durchsuchung. Fraktionsvize Bosbach rechnet aber damit, dass die Richter das Fahndungsinstrument dennoch zulassen werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), hat sich im Zusammenhang mit den geplanten Online-Durchsuchungen für eine zusätzliche parlamentarische Kontrolle ausgesprochen. «Zur Erhöhung der Akzeptanz des unverzichtbaren Fahndungs-Instrumentes Online-Durchsuchung könnte es in der Tat sinnvoll sein, unmittelbar nach Abschluss einer solchen Maßnahme ein parlamentarisches Kontrollgremium über Anlass und Ergebnis vertraulich zu unterrichten», sagte Bosbach im Gespräch mit Netzeitung.de. «Dies würde den Parlamentariern auch die Möglichkeit eröffnen, zeitnah zu überprüfen, ob die Ziele des Gesetzgebers in der polizeilichen Praxis erreicht wurden.»
Angesichts noch bestehender Vorbehalte in der Bevölkerung gegenüber Online-Razzien plädierte auch der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), dafür, neben der richterlichen Kontrolle eine zusätzliche parlamentarische Kontrolle einzuführen. «Eine solche Kontrolle könnte darin bestehen, dass entweder bereits bei Antragstellung oder unverzüglich nach Beendigung der Maßnahme die G-10-Kommission oder das Parlamentarische Kontrollgremium in geeigneter Weise über die Maßnahme zu informieren ist.»Das hält auch der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, für sinnvoll. Ziercke sagte der «Mainzer Allgemeinen Zeitung», er stehe allen Kontrollmaßnahmen offen gegenüber, die dazu beitrügen, Ängste vor Missbrauch abzubauen. Die Online-Durchsuchung müsse aber unbedingt erlaubt sein.
Richterliche Bedenken
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich am Mittwoch in einer Anhörung mit dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz befasst, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer erlaubt. Die Karlsruher Richter kündigten ein Grundsatz-Urteil an. Dies wird erst für das kommende Jahr erwartet. Das Bundesverfassungsgericht hatte Zweifel an der umstrittenen Regelung zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen geäußert. Auch Bosbach zeigte sich skeptisch. «Nach dem Auftritt vor dem Bundesverfassungsgericht bin ich mir nicht sicher, ob die Prozessbevollmächtigten des Landes NRW selber noch daran glauben, dass das Gesetz Bestand haben wird», sagte der CDU-Innenexperte. Es sei durchaus möglich, das die Verfassungsrichter das NRW-Gesetz als unzulässig bewerten. «Aber ich erwarte nicht, dass die Richter die Online-Durchsuchung grundsätzliche als verfassungswidrig verwerfen werden.»
Voraussetzungen für Online-Razzien
Im Gegenteil: Bosbach ist überzeugt, dass Karlsruhe eine Entscheidung zu Gunsten der Pläne des Bundesgesetzgebers fällen wird. «Die Anmerkungen der Richter lassen darauf schließen, dass sie dieses Fahndungsmittel, jedenfalls zur Abwehr schwer wiegender Gefahren und zur Aufklärung schwerster Straftaten, als grundsätzlich zulässig erachten, sofern strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen wie Richtervorbehalt und Schutz der Persönlichkeitsrechte gewahrt werden.»Bei der Online-Durchsuchung wird ein Programm - Trojaner genannt - in den Rechner des Verdächtigen eingeschleust, um von dort Daten zu kopieren oder die Internetkommunikation mitzulesen. Den Streit darüber hatte im Frühjahr eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ausgelöst, der zufolge es bisher keine Rechtsgrundlage für das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten gibt.
Für das Web ediert von Dietmar Neuerer