Grundlage für die Überwachung der Telekommunikation ist die Strafprozessordnung. Möglich ist sie bei vielen Taten, von Mord über Brandstiftung bis zu Erpressung. Der Streit um die Online-Durchsuchung entzündet sich jedoch hauptsächlich an der Tatsache, dass ohne Wissen des Internet-Nutzers Dritte in seinen Rechner eindringen. Bei einer Hausdurchsuchung wisse der Wohnungsinhaber von der Maßnahme, argumentieren die Kritiker. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, kritisierte das Vorgehen. «Aus meiner Sicht braucht man dafür eine eigene Rechtsgrundlage», sagte Wiefelspütz. Gedeckt sei nur das Abhorchen der Internettelefonate, nicht aber der Eingriff, der dies ermögliche.