netzeitung.deGrüne reichen in Karlsruhe Tornado-Klage ein

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Ziel des Interesses: Die Gipfelcamper und ihr Tun (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Ziel des Interesses: Die Gipfelcamper und ihr Tun
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Die Bundestagsfraktion will höchstrichterlich beurteilt wissen, ob die Aufklärungsflüge mit Tornado-Jets über dem G8-Gipfelgelände von Heiligendamm durch das Grundgesetz gedeckt waren.

Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat, wie angekündigt, Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen des Einsatzes der Bundeswehr beim G8-Gipfel in Heiligendamm erhoben. Sie wollen höchstrichterlich beurteilt wissen, ob die Aufklärungsflüge mit Tornado-Jets über dem Gipfelgelände vom Grundgesetz gedeckt waren.

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hatte bei dem Gipfeltreffen Anfang Juni Tornado-Jets angefordert, die mit ihren Spezialkameras Veränderungen im Gelände erkennen sollten. So wollte die Polizei die Gipfelgegner besser unter Kontrolle haben, die um das Tagungsgelände herum mit Protestaktionen auf sich aufmerksam machten. Wie die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage antwortete, flog das in Jagel (Schleswig-Holstein) stationierte Geschwader im Mai und im Juni insgesamt sechs Aufklärungsmissionen und einen Demonstrationsflug. 14 Flugzeuge waren daran beteiligt.

Für die Grünen ist das eine «Machtdemonstration der Bundeswehr gegenüber den Demonstranten», mit der die Regierung «die Grenzen des Zulässigen überschritten und damit in Rechte des Bundestages eingegriffen» habe. Laut Grundgesetz darf die Bundeswehr der Polizei Amtshilfe leisten, also ohne Einsatz militärischer Mittel beistehen, etwa bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall. Zudem darf sie «im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle» zivile Objekte schützen oder der Polizei dabei zur Hand gehen. Militärisch agieren darf die Truppe etwa zur Bekämpfung Aufständischer, sofern die Polizeien dies nicht allein schaffen.

Grundgesetzänderung angestrebt
Durch nichts davon sehen die Grünen die Tiefflüge über Heiligendamm gedeckt. Das Grundgesetz wollte gerade Machtdemonstrationen - insbesondere Tiefflüge von Tornados über Camps - der Bundeswehr im Innern verhindern», argumentierten die Grünen-Politiker.

Um den «schleichenden Verfassungsbruch» durch Verteidigungsminister Franz Josef Jung und Innenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) zu stoppen, ziehe man vor das Gericht, sagten Fraktionsvorsitzende Renate Künast und ihr Stellvertreter Hans-Christian Ströbele. Beide Minister streben eine Grundgesetzänderung an, durch die der Einsatz der Bundeswehr im Inland leichter werden soll.

Die Minister wollten «den Einsatz der Bundeswehr im Innern salonfähig machen», kritisieren die Grünen. Schäuble und Jung zielen mit ihren Plänen vor allem auch auf die Abwehr terroristischer Gefahren. Für Kritik sorgen vor allem Schäubles Paragrafenentwürfe, die den Abschuss von in terroristischer Absicht entführte Passagierflugzeuge ermöglichen soll. (nz/AP)