Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Widerstand gegen NPD kostet 2600 Euro

27. Sep 2007 18:51, ergänzt 28. Sep 2007 13:36
Widerstand gegen Rechtsextreme kann in Deutschland teuer werden
Bild vergrößern
Sie wollten verhindern, dass die NPD vor Schulen für ihre rechtsextremen Gedanken warben. Das brachte drei Männern nun ein Geldbuße ein – möglicherweise folgt noch eine Schadenersatzklage.

Der Prozess um eine verhinderte Werbeaktion der rechtsextremen NPD ist am Donnerstag vom Amtsgericht Waren gegen Zahlung einer Geldbuße vorläufig eingestellt worden. Das Gericht habe die drei Männer zur Zahlung von insgesamt 2600 Euro an einen Verein für krebskranke Kinder in Greifswald verpflichtet, sagte ein Gerichtssprecher. Sie müssten jeweils zwischen 600 und 1000 Euro zahlen.

Die Gartenbauer waren im Herbst 2006 vor den Landtagswahlen eingeschritten, als ein NPD-Helfer vor der Realschule am Friedrich-Engels-Platz in Waren an der Müritz CDs mit rechtsextremistischen Inhalten und Wahlwerbeblätter verteilen wollte. Weil sich der NPD-Mann bedroht fühlte und das Material von den Männern zum Teil beschädigt oder weggeworfen wurde, erstattete er Anzeige. Die Gärtner sollten sich daraufhin vor Gericht wegen Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung verantworten. Gegen Strafbefehle über 2400, 2000 und 1600 legten die Männer Widerspruch ein.

Finanzielle Unterstützung angekündigt

Mehr in der Netzeitung:
Der Prozess löste eine breite öffentliche Diskussion um Zivilcourage aus. Der Landesverband der Grünen stellte nach eigenen Angaben sofort 300 Euro bereit, um die drei Männer zu unterstützen.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolf Dieter Ringguth, sagte zum Ausgang des Verfahrens, es sei richtig, dass das Gewaltmonopol beim Staat verbleiben müsse. In diesem Sinne müsse das Urteil akzeptiert werden. Ringguth kündigte an, dass er die Männer mit der für sie hohen finanziellen Belastung nicht alleine lassen werde.

NPD droht mit weiterer Klage

Nach Ansicht der Grünen hat das Gericht offenbar einen Mittelweg zwischen der Zivilcourage der Landschaftsgärtner und der zunächst verhängten Strafbefehle gesucht. Eine Sprecherin sagte, es existiere offenbar eine juristische Lücke mit der Folge, dass couragiertes Handeln gegen Rechtsextreme bestraft werde, obwohl andererseits zur Zivilcourage aufgerufen werde.

Die NPD kritisierte das Urteil. Da der verursachte Schaden noch nicht ersetzt worden sei, solle das Geld nun zivilrechtlich eingeklagt werden, hieß es. (ddp)

Die Regionale Arbeitsstelle für Ausländerfragen MV e.V (www.RAA-mv.de) hat ein Spendenkonto zugunsten der Verurteilten eingerichtet.

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
 
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.