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Minister Jung im Kreise seiner Soldaten (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Minister Jung im Kreise seiner Soldaten
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Verteidigungsfall hin, Grundordnung her, die Abwehr eines Terroranschlags nach dem Muster von 9/11 ist nicht in Paragrafen zu fassen. Es wird Zeit für einen Kompromiss oder den Verzicht, meint Tilman Steffen .

Man kann es nicht in Regeln fassen, man kann es nur tun – oder lassen. Entführte Flugzeuge mit unbeteiligten Passagieren an Bord, die Terroristen in ein besetztes Fußballstadion oder in Gebäude stürzen wollen, kann der Verteidigungsminister von seinen Soldaten mit gezielten Schüssen vom Himmel holen. Er sollte nur im Vorfeld nicht öffentlich drüber reden und im Anschluss die Konsequenzen tragen: Rücktritt, Strafverfahren, Schutz des beteiligten Kampfpiloten vor Schadenersatzforderungen. Er darf auch nicht erwarten, dass ihm der Bundestag die Möglichkeit zum Abschuss in ein Gesetz schreibt. Diese Hoffnung hat das Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde genommen, als es das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz für rechtswidrig erklärte – in selbstverständlich unanfechtbarer Entscheidung.

Es bleibt dabei: Das Leben der Passagiere gegen die Menschen im anvisierten Terrorziel abzuwägen, ist eine Entscheidung, die erst angesichts der konkreten Situation getroffen werden kann. Darauf zentriert sich die Diskussion der politisch Verantwortlichen, seit Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) beteuert hatte, er würde seinen Abschussbefehl mit dem so genannten übergesetzlichen Notstand begründen. Empörung war die Folge, Soldaten kündigten Befehlsverweigerung an, als sie von Jungs öffentlichen Gedankenspielen hörten.

Denn übergesetzlicher Notstand heißt: Der Minister handelt in der akuten Situation, wie sein Gewissen ihm sagt und nimmt Folgen und Konsequenzen in Kauf. Auch SPD-Fraktionsvize Walter Kolbow meint, dass sich keiner von vornherein auf den übergesetzlichen Notstand berufen kann. Denn dies, das ist klar, käme einer Regelung 'Leben gegen Leben' gleich, die das Verfassungsgericht ja ausschloss. Kolbow verlangt vom Verteidigungsminister im «Stern», dass er «dieses nicht auflösbare Entscheidungsdilemma» aushalte und im Falle des Falles «besonnen und verantwortungsvoll » reagiere.

Doch Unionsvertreter wehren sich gegen ein Ende der Debatte. Sie suchen nach neuen Wegen, die Möglichkeit zur Gefahrenabwehr durch das Militär sogar ins Grundgesetz hineinzuzwingen. Kolbows Bundestags-Amtskollege Wolfgang Bosbach (CDU) kleidet sein Ziel zunächst in die Frage, ob derjenige, der den Abschuss ablehne, «die Verantwortung für das Leben möglicherweise Zehntausender übernehmen kann, obwohl sie durch einen Abschuss hätten gerettet werden können». Diejenigen, die durch Verzicht auf den Knopfdruck gerettet werden sollte, stürben ja sowieso.

Bosbach verweist auf Fälle, in denen Kapitäne sinkender Schiffe den «Schotten dicht»-Befehl erteilten. Obwohl in dem leck geschlagenen Bereich des Schiffs noch Matrosen um ihr Leben kämpften, ließen sie die noch trockenen Sektoren abriegeln und opferte damit Kameraden, um den Rest der Mannschaft zu retten. Der Unionsmann erinnert an den Verfassungsrichter, der nach der Richtung weisenden Entscheidung über das Luftsicherheitsgesetz die Hoffnung bekundete, dass in der akuten Situation ein Verantwortlicher sich über das Abwägungs-Verbot hinwegsetze und das Notwenige vollziehe.

Tatsächlich hat ja das Gericht nur verboten, den Fall zu regeln. Nicht jedoch, ein Flugzeug abzuschießen. Sofern eine Terrorakt auf die «Beseitigung des Gemeinwesens und der Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind», dürfe der Staat nicht «unzählige Menschen den Terroristen - und damit dem Tod - ausliefern», verlangt Bosbach. Das klingt zunächst wie ein Plädoyer für den übergesetzlichen Notstand und die freie Gewissensentscheidung des politisch verantwortlichen Befehlhabers. Doch die Union zielt damit auf ein Ausweitung des Verteidigungsbegriffs, um das Militär auch innerhalb der Grenzen schießen zu lassen (s. Kasten). Was jedoch muss vorfallen, damit Gemeinwesen und Ordnung in ihrem Bestand gefährdet sind? Terroristen stürzen ein Flugzeug in ein Stadion, in den Reichstag? Oder reicht schon eine brandenburgische Polizeiwache? Sie verursachen einen bundesweiten Stromausfall? Attackieren deutsche Internet-Server?

Die SPD hält den Ball dagegen flach. «Wir führen keinen 'Krieg gegen den Terror'», widerspricht Fraktionsvize Kolbow. Es gehe lediglich darum, «terroristische Kriminalität» zu bekämpfen. Also um einen Job für die Polizei. Sofern diese mit der Abwehr dieser Gefahren in ihren Fähigkeiten überfordert ist, willigt die SPD ein, dass die Armee mit militärischen Mitteln der Polizei zu Hilfe eilt. Doch wenn das Flugzeug naht, schwinden die Unterschiede der Konzepte dahin. Nachdem die Kriminalitätsbekämpfer die Luftwaffe angefordert haben, gelten andere Regeln: Den Abschuss-Befehl gibt der oberste Verantwortungsträger des Militärs: Der Verteidigungsminister.

Letztlich sei das Ganze, so Kolbow, eine «theoretische Diskussion». Denn wer will ermessen, ob sich in dem Flugzeug wirklich keine Unbeteiligten befinden, fragt der Verteidigungsexperte auf Netzeitung.de. Offen ist zudem immer, ob das Flugzeug wirklich in das anvisierte Terrorziel einschlägt. Kolbow erinnert an eine Situation während der Olympischen Spiele 1972, als eine Passagiermaschine ungeplanterweise auf München zusteuerte und den Puls der Organisatoren nach oben trieb. Der damalige Verteidigungsminister, ein Sozialdemokrat, ließt zwar Abfangjäger aufsteigen, blieb aber besonnen. Zu Recht, denn die Piloten der finnischen Maschine hatten sich nur verflogen.