24. Sep 2007 14:36
Bislang haben nur EU-Ausländer ein kommunales Wahlrecht. Die Grünen wollen das ändern - mit einer eigenen Gesetzesinitiative.
Alle in Deutschland lebenden Ausländer sollen nach Vorstellung der Grünen ein kommunales Wahlrecht erhalten. Die Grünen-Fraktion im Bundestag will deshalb nach einem Beschluss der Fraktion am 9. Oktober «unverzüglich» einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament einbringen, wie der migrationspolitische Sprecher der Grünen, Josef Winkler, im Gespräch mit Netzeitung.de sagte. «Politische Integration setzt auch Beteiligungsrechte für Migrantinnen und Migranten voraus», begründete Winkler das Vorhaben. Deshalb plädiere seine Partei seit langem für ein aktives und passives Wahlrecht für Ausländer auf kommunaler Ebene.
Der grüne Gesetzesentwurf soll nach den Worten Winklers «die Ungleichbehandlung zwischen EU- Bürgerinnen und -bürgern sowie den übrigen Ausländerinnen und Ausländern» beseitigen. «Denn aus unserer Sicht fördert das kommunale Wahlrecht die Identifikation mit dem Gemeinwesen und sorgt somit für mehr Integration.»Führende Sozialdemnokraten plädieren ebenfalls für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger in Deutschland. Es sei vernünftig, Ausländer, wenn sie hier lange lebten und Steuern zahlten, nicht von Entscheidungen in ihrem Kiez auszuschließen, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz der Bundesländer, Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD), am Montag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Er plädierte für eine entsprechende Debatte im Bundestag. «Auf Dauer wird man sich dem kommunalen Wahlrecht nicht verschließen können.»
SPD-Chef Kurt Beck, zugleich Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, hatte Anfang August das Kommunalwahlrecht auch für Bürger aus Nicht-EU-Staaten gefordert. Die vor kurzem eingebrachte Bundesratsinitiative seines Landes stößt allerdings auf vehementen Widerstand in der Union.
So wies der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU) unter Hinweis auf Artikel 116 Grundgesetz darauf hin, dass das aktive und passive Wahlrecht in Deutschland nur dem «Staatsvolk», also den Deutschen zustehe. «Das Bundesverfassungsgericht hat entsprechende Gesetzesänderungen der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg bereits im Herbst 1990 aus diesem Grund für verfassungswidrig erklärt», sagte Uhl.
Bei Wahlen auf Landes- und Bundesebene sind ausschließlich deutsche Staatsbürger stimmberechtigt. Für Bürger der EU-Mitgliedsstaaten gelten seit den Verträgen von Maastricht über die Europäische Union Ausnahmen: An Kommunalwahlen dürfen hier lebende Menschen aus allen EU-Ländern teilnehmen. Migranten aus anderen Staaten, etwa der Türkei, sind davon jedoch ausgeschlossen. (nz)