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Trick soll Stammzellforscher vor Strafe schützen

22. Sep 2007 14:56
Zellen unter Mikroskop
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Änderungspläne für das Stammzellgesetz werden konkret: Der umstrittene Stichtag für die Zelllinien soll verschoben und der Geltungsbereich des Gesetzes auf das Inland beschränkt werden.

Aus der SPD kommt ein neuer Vorschlag für einen veränderten Gesetzentwurf zur Stammzellenforschung. Wie der «Spiegel» berichtet, sieht der Entwurf der SPD-Forschungspolitiker René Röspel und Jörg Tauss zwei wesentliche Änderungen vor: So solle der umstrittene Stichtag auf den 1. Mai 2007 verschoben werden. Bisher dürfen Forscher nur mit menschlichen embryonalen Stammzellen arbeiten, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden.

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Zweitens wollten die SPD-Politiker dem Bericht zufolge die Geltung des Stammzellgesetzes auf das Inland beschränken, damit Forscher sich nicht eventuell strafbar machten, wenn sie mit ausländischen Kollegen kooperierten, die mit jüngeren Stammzelllinien arbeiteten.

Der Grünen-Politiker Volker Beck lehnte den Vorstoß umgehend ab. Damit würde beim Schutz des menschlichen Lebens alles «ins Rutschen» kommen. Mit dem Vorschlag von Tauss und Röspel zur Änderung des Stichtages würde sich der Gesetzgeber an den «Bedarfsanmeldungen der Forschung» orientieren.

Beck betonte, embryonale Stammzellen würden durch das Töten von Embryonen, also das Vernichten menschlichen Lebens, gewonnen. «Dieses Töten wird durch eine Änderung des Stichtages erneut legitimiert. Dieses ethische Shopping des Gesetzgebers lehne ich ab.» Es sei auch nicht nachvollziehbar, wozu der Gesetzgeber überhaupt noch einen Stichtag brauche, wenn er ihn nach Bedarf immer wieder verschieben könne.

Der Nationale Ethikrat hatte sich im Juli mit knapper Mehrheit für eine Lockerung des Stammzellgesetzes ausgesprochen, weil sonst die deutsche Forschung international nicht wettbewerbsfähig wäre. Hauptkritikpunkt ist dabei die Stichtagsregelung. (ddp)

 
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