Extra Befugnis soll Inlandseinsätze ermöglichen
21. Sep 2007 13:40
 |  Wolfgang Schäuble | Foto: dpa |
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Die Koalition ist darum bemüht, die Wogen im Streit um die Innere Sicherheit zu glätten. Doch Innenminister Schäuble legt nach - mit einem neuen Vorschlag zum Einsatz der Bundeswehr im Inland, wie
Dietmar Neuerer berichtet.
Ungeachtet massiver Kritik will Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern erheblich ausweiten. Nach einer Vorlage seines Hauses, die Netzeitung.de vorliegt, soll unter anderem der Artikel 87a Grundgesetz geändert werden.
Schäuble beabsichtigt den 3. Absatz so zu ergänzen, dass die Bundeswehr im Innern selbst dann zum Schutz ziviler Objekte eingesetzt werden kann, wenn bisher erforderliche Voraussetzungen nicht gegeben sind. Gemeint sind damit bereits geregelte Situationen in Absatz 3 (Verteidigungs- und Spannungsfall) und 4 (Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung).
Der Formulierungsvorschlag Schäubles sieht demnach «eine Befugnis des Bundestages vor, den Streitkräften für einen begrenzten Zeitraum und Auftrag den Schutz ziviler Objekte zur Unterstützung der Polizeikräfte zu übertragen». Voraussetzung ist, dass die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages einen entsprechenden Beschluss verabschiedet und der Bundesrat diesem zustimmt. Die Zustimmung der Länderkammer «soll der Verteilung der Aufgaben in der Gefahrenabwehr im Bund-Länder-Verhältnis Rechnung tragen», heißt es in dem Papier des Ministers.
Nuklear-Schlag von Terroristen
Schäuble ist sich allerdings bewusst, dass er mit diesem Vorschlag auf den Widerstand der SPD stoßen könnte. Er räumt in der Vorlage ein, dass diese Grundgesetzänderung nicht etwa aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz vom 15. Februar 2006 nötig wäre und deshalb «in besonderer Weise unter dem Vorbehalt politischer Einigung» stehe. Der Streit um die Innere Sicherheit war in dieser Woche eskaliert. Grund waren jüngste sicherheitspolitischen Äußerungen von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU)und Schäuble. Jung brachte mit seinen öffentlichen Überlegungen über einen möglichen Abschuss entführter Passagierflugzeuge die Diskussion in Wallung. Schäuble hatte die SPD mit der Warnungen provoziert, ein Nuklear-Schlag von Terroristen sei nicht auszuschließen.
Eklat im Bundestag
Die teilweise unübersichtliche Gemengelage mündete am Donnerstag in einen innerkoalitionären Eklat. In einer Aktuellen Stunde unterstellten Redner der SPD, Schäuble habe aus «Langeweile» und «Wochenendfrust» vor Anschlägen mit nuklearem Material gewarnt. Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Volker Kauder, verließ daraufhin aus Protest das Plenum.Nunmehr scheint die Koalition darum bemüht, die Wogen zu glätten. Es müsse alles vermieden werden, was angesichts der terroristischen Bedrohung zu einer weiteren Verunsicherung der Bevölkerung beitrage, sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg am Freitag in Berlin. In diesem Sinne habe Bundeskanzlerin Angela Merkel Gespräche mit Bundesinnenminister Schäuble, Verteidigungsminister Jung, Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) sowie SPD-Chef Kurt Beck geführt. Die Koalition sei auch bei diesem Thema um eine «konstruktive Lösung» bemüht, betonte Steg.
Konfliktlösung unklar
Wie eine solche Lösung aussehen könnte, blieb indes offen. Zwar haben Sozialdemokraten inzwischen zu erkennen gegeben, dass sie mit Blick auf Jungs Abschuss-Vorstoß zu einer Grundgesetzänderung des Artikels 35 bereit seien, nicht aber in der von der Union gewünschten Form. Den Abschuss einer vollbesetzten Passagiermaschine lehnt die SPD strikt ab.Innenminister Schäuble hat sich dagegen in seiner Vorlage dafür ausgesprochen den Verfassungsartikel 87a Absatz 2 so ergänzen, dass die Streitkräfte außer (wie bisher) zur Verteidigung auch «zur unmittelbaren Abwehr eines Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens» eingesetzt werden dürfen - und zwar auch dann, wenn dabei Zivilisten ums Leben kommen könnten. In seinem Formulierungsvorschlag für eine Grundgesetzänderung spricht Schäuble von der Möglichkeit, «in einer Extremsituation, die dem 'klassischen Verteidigungsfall' vergleichbar ist, militärische Mittel einzusetzen, und zwar auch dann, wenn Tatunbeteiligte mitbetroffen wären».
Der SPD geht das entschieden zu weit, wie deren Innenexperte Wiefelspütz in einer Expertise zum Thema Luftsicherheit betont: «Der Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln ist (...) nur insoweit zulässig, als davon tatunbeteiligte Personen zum Beispiel an Bord von Luftfahrzeugen oder Schiffen nicht betroffen sind», schreibt er.