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SPD will «Sonderregelung» für Jet-Abschuss

20. Sep 2007 17:19
Die Große Koalition will auf Anschläge mit Flugzeugen vom Ausmaß des 11. September 2001 vorbereitet sein
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Im Koalitionsstreit über den Abschuss von Terror-Jets ist keine Lösung in Sicht. Zwar ist die SPD zu einer Grundgesetzänderung bereit, nicht aber wie von der Union gefordert, berichtet Dietmar Neuerer.

Angesichts des heftigen Koalitionsstreits über die Pläne von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) zum Abschuss entführter Passagiermaschinen bemüht sich vor allem die SPD, zu einer sachlichen Auseinandersetzung zurückzufinden. Darauf deuten Äußerungen und schriftliche Einlassungen führender Sozialdemokraten hin. So zeigte sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Donnerstag offen für eine gesetzliche Regelung, derzufolge Terrorangriffe aus der Luft in bestimmten Fällen durch den Abschuss von Flugzeugen vereitelt werden können. Sie hält dies bei unbemannten oder ausschließlich mit Terroristen besetzten Flugzeugen für möglich. Den Abschuss einer vollbesetzten Passagiermaschine lehnte sie hingegen ab.

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Unterstützung erhält Zypries aus der SPD-Bundestagsfraktion. Deren innenpolitischer Sprecher Dieter Wiefelspütz stützt in einer Expertise, die Netzeitung.de vorliegt, die Überlegungen der Ministerin und präzisiert, welche grundgestzlichen Änderungen hierfür notwendig wären. Er schlägt vor, den Artikel 35 Grundgesetz mit einem Absatz 4 zu ergänzen: Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll darin die verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz der Streitkräfte zur «Abwehr erheblicher Gefahren» im Inland geschaffen werden, wenn Polizeikräfte des Bundes und der Länder nicht in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.

Wiefelspütz spricht in seinem Gutachten von einer «Sonderregelung», die den Einsatz militärischer Mittel durch die Bundeswehr bei «besonders schweren Unglücksfällen» erlaubt. Konkret nennt er «Zwischenfälle», die aus dem Luftraum oder von See her «unmittelbar» drohten. Wiefelspütz ist der Ansicht, dass solche Fälle dabei keinesfalls bereits eingetreten sein müssen. «Nicht schon jeder Zwischenfall erlaubt den Einsatz der Streitkräfte, sondern nur der, durch den der Eintritt eines besonders schweren Unglücksfalles zu erwarten ist», schreibt der SPD-Innenexperte.

Formulierungsvorschläge von Schäuble

Die Union setzt dagegen auf Formulierungsvorschläge, die im Innenministerium auf Fachebene erarbeitet worden sind. In dem Papier, das Netzeitung.de vorliegt, geht es darum, das Luftsicherheitsgesetz, mit dem die frühere, rot-grüne Bundesregierung den Abschuss in terroristischer Absicht entführter Passagierjets erlaubt hatte, verfassungsgemäß zu machen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 zentrale Bestandteile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Abwägung «Leben gegen Leben» werteten die Richter damals als Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz («Die Würde des Menschen ist unantastbar»). Dem Urteil zufolge darf es daher keine staatliche Ermächtigung geben, einen oder mehrere Menschen zu opfern, um so vielleicht noch mehr Menschen zu retten. Das Verfassungsgericht hatte sich bei seiner Entscheidung allerdings nicht mit der Frage befasst, wie die rechtliche Situation im Verteidigungsfall zu bewerten sei, weil dies damals nicht zur Debatte stand.

Schäuble kontra SPD

In diese Lücke drängt nun Schäuble mit seinen Gesetzesüberlegungen. Allerdings deuten seine Pläne bereits den nächsten Konflikt innerhalb der Großen Koalition an. Der Innenminister will nämlich - anders als die SPD - den Verfassungsartikel 87 a Absatz 2 so ergänzen, dass die Streitkräfte außer (wie bisher) zur Verteidigung auch «zur unmittelbaren Abwehr eines Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens» eingesetzt werden dürfen. Damit solle die Möglichkeit eröffnet werden, «in einer Extremsituation, die dem 'klassischen Verteidigungsfall' vergleichbar ist, militärische Mittel einzusetzen, und zwar auch dann, wenn Tatunbeteiligte mitbetroffen wären», heißt es in dem Papier.

Das genau hält die SPD für untragbar, eine Gesetzesänderung in diesem Sinne ist demnach mit ihr schwerlich zu erreichen. Wie Ministerin Zypries schließt auch Innenexperte Wiefelspütz in seiner Expertise zur Luftsicherheit den Abschuss gekaperter mit Passagieren besetzter Verkehrsflugzeuge ausdrücklich aus. «Der Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln ist jedoch nur insoweit zulässig, als davon tatunbeteiligte Personen zum Beispiel an Bord von Luftfahrzeugen oder Schiffen nicht betroffen sind», schreibt er.

Minister entscheidet

Für Innenminister Schäuble kommt die Entführung eines Flugzeugs durch Terroristen dagegen einem Quasi-Verteidigungsfall gleich und würde die Bundeswehr zum Abschuss des Flugzeugs berechtigen. In einem Interview mit der «Süddeutschen Zeitung» hatte Schäuble Anfang des Jahres erläutert, dass im Falle der Feststellung dieses Quasi-Verteidigungsfalls die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten würden, die im so genannten Genfer Abkommen niedergelegt sind. Danach sind nur Angriffe verboten, «die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen». Für Schäuble bleibt aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit dann gewahrt, wenn zur Vermeidung einer noch größeren Katastrophe wie einem Terroranschlag per Flugzeug der Abschuss einer entführten Passagiermaschine gesetzlich erlaubt wird.

Bleibt, die Frage, wer den Befehl gibt. Normalerweise ist die Polizei mit den Aufgaben der inneren Sicherheit betraut. Doch die Zuständigkeit für die Abschussanordnung weist der SPD-Politiker Wiefelspütz dem zuständigen Bundesminister zu, da «die zeitlichen Handlungsspielräume bei der Bekämpfung von Gefahren im Luftraum und auf See zeitlich äußerst knapp bemessen sind». Demzufolge plädiert er für eine Ergänzung des Artikels 35 Absatz 3 Grundgesetz um die Formulierung: «Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister.»

Gleichwohl betont Wiefelspütz, dass dies alles keinerlei Einfluss auf die eigentlichen Zuständigkeiten der «Gefahrenabwehrbehörden» (Polizeikräfte der Länder) haben dürfe. Kein Soldat solle einem Polizisten etwas vorschreiben. «Insbesondere erhalten die Streitkräfte keine Weisungsbefugnisse gegenüber zivilen Stellen», schreibt der SPD-Innenexperte. «Ihre Maßnahmen sind sachlich und zeitlich auf solche Gefahrenlagen beschränkt, welche die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen mit ihren eigenen Mitteln nicht bewältigen können.»

 
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