20.09.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Sechs Monate lang speichern, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung stand
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Einem Gutachten zufolge verstößt das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung. Das Datensammeln greife «besonders einschneidend» in das Fernmeldegeheimnis ein.
Die von der Bundesregierung geplanten Überwachungsgesetze stoßen auf heftige Kritik. Bei der Gefahrenabwehr müsse zu einer «Balance zwischen Sicherheit und Freiheit» zurückgefunden werden, sagte Hansjörg Geiger, früherer Präsident des Bundesnachrichtendienstes, am Donnerstag in Berlin. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Wieland (Grüne), sagte im Radiosender hr info, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wolle aus dem Bundeskriminalamt (BKA) ein «deutsches FBI mit Geheimdienstkompetenzen» machen. Journalisten- und Presseorganisationen bekräftigten ihre Kritik an der geplanten Vorratsdatenspeicherung.
Das Bundeskabinett hatte im Frühjahr einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Telekommunikationsunternehmen künftig sechs Monate lang speichern müssen, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung stand. Mit dem Gesetz, das der Bundestag noch im Herbst verabschieden soll, setzt die Bundesregierung eine Vorgabe der Europäischen Union um.
Die Stiftervereinigung der Presse erklärte, die geplante Datenspeicherung verstoße einem Rechtsgutachten des Datenschutzexperten Peter Gola zufolge gegen das Grundgesetz. Das Fernmeldegeheimnis aus Artikel 10 des Grundgesetzes und die in Artikel fünf festgeschriebene Pressefreiheit würden verletzt. Das Bundesjustizministerium wies diese Darstellung zurück. «Die Vorratsdatenspeicherung ist mit der Verfassung vereinbar», sagte eine Sprecherin dem epd.
Überhaupt zulässig?Der Deutsche Journalisten-Verband teilte mit, durch die Vorratsdatenspeicherung erhielten Ermittlungsbehörden erstmals Zugriff auf alle elektronischen Verbindungsdaten von Journalisten. Informanten bliebe so kaum noch Möglichkeiten, vertraulich mit Journalisten Kontakt aufzunehmen. Dadurch werde die Pressefreiheit berührt. Der DJV sowie weitere Medienverbände und -unternehmen appellierten an die Bundestagsabgeordneten, die Interessen der Strafverfolgung nicht generell über die Pressefreiheit zu stellen.
Datenschützer Geiger äußerte sich kritisch zu den ebenfalls geplanten Online-Durchsuchungen. So werde der Betroffene in aller Regel nicht erfahren, ob sein Computer durchsucht worden sei. Dies aber sei ein wesentlicher Unterschied zur richterlich angeordneten Durchsuchung einer Wohnung, bei der der Betroffene selbst anwesend sei und über die ein Protokoll gefertigt werde, sagte der Staatssekretär a.D. auf einer Tagung der Bundeszentrale für politische Bildung zu Terrorismus und Medien. Die rechtlich geltende Unschuldsvermutung sei in Gefahr, wenn der Staat auf bloßen Verdacht hin heimlich Computer durchsuche und dies nicht offenlege.
Der Grünen-Abgeordnete Wieland sagte, öffentlich werde nur über Online-Durchsuchungen gestritten. In Wirklichkeit gehe es auch im Rasterfahndung, Schleierfahndung, großen und kleinen Videoangriff und «was sich Konservative in diesem Land in den letzten 20 Jahren ausgedacht haben». Die Festnahmen der Bombenbauer im Sauerland zeigten, dass die Sicherheitsarchitektur gut sei. (epd)