Der Deutsche Journalisten-Verband teilte mit, durch die Vorratsdatenspeicherung erhielten Ermittlungsbehörden erstmals Zugriff auf alle elektronischen Verbindungsdaten von Journalisten. Informanten bliebe so kaum noch Möglichkeiten, vertraulich mit Journalisten Kontakt aufzunehmen. Dadurch werde die Pressefreiheit berührt. Der DJV sowie weitere Medienverbände und -unternehmen appellierten an die Bundestagsabgeordneten, die Interessen der Strafverfolgung nicht generell über die Pressefreiheit zu stellen.Datenschützer Geiger äußerte sich kritisch zu den ebenfalls geplanten Online-Durchsuchungen. So werde der Betroffene in aller Regel nicht erfahren, ob sein Computer durchsucht worden sei. Dies aber sei ein wesentlicher Unterschied zur richterlich angeordneten Durchsuchung einer Wohnung, bei der der Betroffene selbst anwesend sei und über die ein Protokoll gefertigt werde, sagte der Staatssekretär a.D. auf einer Tagung der Bundeszentrale für politische Bildung zu Terrorismus und Medien. Die rechtlich geltende Unschuldsvermutung sei in Gefahr, wenn der Staat auf bloßen Verdacht hin heimlich Computer durchsuche und dies nicht offenlege.
Der Grünen-Abgeordnete Wieland sagte, öffentlich werde nur über Online-Durchsuchungen gestritten. In Wirklichkeit gehe es auch im Rasterfahndung, Schleierfahndung, großen und kleinen Videoangriff und «was sich Konservative in diesem Land in den letzten 20 Jahren ausgedacht haben». Die Festnahmen der Bombenbauer im Sauerland zeigten, dass die Sicherheitsarchitektur gut sei. (epd)