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Zypries will auch planlose Terrorcamper bestrafen

20. Sep 2007 13:11
Terroristen-Ausbildung
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Teilnehmern an terroristischen Ausbildungslagern muss die Justiz nach Ansicht von Ministerin Zypries für eine Bestrafung keine Anschlagspläne nachweisen. Das dürfte ihren Kritikern gefallen.

Die Bundesjustizministerin liegt bei ihrem Plan, die Teilnahme an Terrorcamps unter Strafe zu stellen, wohl doch nicht so weit von der Unions-Linie entfernt wie vom Koalitionspartner vermutet. Anlass ihrer Initiative waren drei im Sauerland festgenommene Terrorverdächtige, die mit Autobomben von US-Bürgern besuchte Einrichtungen in die Luft sprengen wollten. Zwei von ihnen sind zum Islam übergetretene Deutsche, sie sollen Terrorlager in Pakistan besucht haben. Deutschland kann bereits jetzt nach dem Aufenthaltsgesetz Terrorcamp-Teilnehmern die Wiedereinreise verwehren oder nach einer Rückkehr das Aufenthaltsrecht entziehen.

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Zypries hatte am Dienstag ein Gesetzesvorhaben vorgelegt, demzufolge die Ausbildung in einem Terrorlager dann bestraft werden soll, wenn die terroristische Absicht nachgewiesen werden kann. Ebendieser Zusatz hatte für Kritik und Fragen nach der Beweisbarkeit gesorgt.

Lasse sich jemand in einem «Terror-Camp» ausbilden, in dem Fertigkeiten für Anschläge vermittelt würden, könne man von entsprechenden Absichten ausgehen, präzisierte die SPD-Politikerin am Donnerstag in der «Passauer Neuen Presse» ihr Vorhaben. Sie sehe in diesem Fall keine Beweisschwierigkeiten. «Die Absicht des Täters kann sich schließlich auch aus den äußeren Umständen ergeben.» Das ist ein Schritt hin zu den Kritikern aus der Union, die noch am Mittwoch konstatiert hatten, die Ausbildung in Terrorcamps sei «die klassische Vorbereitungshandlung für spätere Morde».

Zweifel bleiben daran, ob Terrorverdächtigen die Teilnahme an einem Ausbildungscamp oder die Anschlagsabsicht nachzuweisen ist. «Der Paragraph könnte zu einem stumpfen Schwert werden», befürchtete CDU-Rechtsexperte Jürgen Gehb. Auch Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach zweifelte. «Eine Anschlagsabsicht dürfte sehr schwer nachzuweisen sein.» Deshalb solle schon die Unterrichtung im Umgang mit Waffen oder Sprengstoffen in einem Terrorlager unter Strafe stehen.

Nach Ansicht des SPD-Innenpolitikers Dieter Wiefelspütz reicht es aus, wenn ein Geheimdienst den Hinweis auf die Camp-Teilnahme liefert. «Die Geheimdienste müssen dies der Bundespolizei weitergeben», hatte er im Hinblick auf eine mögliche Wiedereinreisesperre für Terrorcamper gesagt. Es bedürfe keines Strafrechtsverstoßes, um zurück gewiesen zu werden, die von dem Camp-Absolventen ausgehende Gefahr für den Staat und seine Grundordnung reiche aus. In der Frage der Bestrafung der Camp-Teilnehmer liegen die Dinge jedoch anders: Die Justiz muss Hinweise der Geheimdienste zunächst überhaupt erst einmal erhalten und aus den Verdachtsmomenten dann gerichtsfeste Beweise machen. (nz/dpa)AP)

 
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