20. Sep 2007 13:11
Teilnehmern an terroristischen Ausbildungslagern muss die Justiz nach Ansicht von Ministerin Zypries für eine Bestrafung keine Anschlagspläne nachweisen. Das dürfte ihren Kritikern gefallen.
Zypries hatte am Dienstag ein Gesetzesvorhaben vorgelegt, demzufolge die Ausbildung in einem Terrorlager dann bestraft werden soll, wenn die terroristische Absicht nachgewiesen werden kann. Ebendieser Zusatz hatte für Kritik und Fragen nach der Beweisbarkeit gesorgt. Lasse sich jemand in einem «Terror-Camp» ausbilden, in dem Fertigkeiten für Anschläge vermittelt würden, könne man von entsprechenden Absichten ausgehen, präzisierte die SPD-Politikerin am Donnerstag in der «Passauer Neuen Presse» ihr Vorhaben. Sie sehe in diesem Fall keine Beweisschwierigkeiten. «Die Absicht des Täters kann sich schließlich auch aus den äußeren Umständen ergeben.» Das ist ein Schritt hin zu den Kritikern aus der Union, die noch am Mittwoch konstatiert hatten, die Ausbildung in Terrorcamps sei «die klassische Vorbereitungshandlung für spätere Morde».
Zweifel bleiben daran, ob Terrorverdächtigen die Teilnahme an einem Ausbildungscamp oder die Anschlagsabsicht nachzuweisen ist. «Der Paragraph könnte zu einem stumpfen Schwert werden», befürchtete CDU-Rechtsexperte Jürgen Gehb. Auch Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach zweifelte. «Eine Anschlagsabsicht dürfte sehr schwer nachzuweisen sein.» Deshalb solle schon die Unterrichtung im Umgang mit Waffen oder Sprengstoffen in einem Terrorlager unter Strafe stehen.