20. Sep 2007 07:07
In der Anti-Terror-Debatte nimmt der Druck auf die SPD zu. Nicht nur der Verteidigungsminister will gekaperte Flugzeuge abschießen lassen. Auch die Unions-Fraktion sieht Handlungsbedarf, wie
berichtet.
Die Debatte darüber war Angang des Jahres schon einmal geführt worden, versickerte dann allerdings wieder, nachdem klar wurde, dass es in der Großen Koalition zu keiner Verständigung kommen würde. In dieser Woche entbrannte der Streit neu - ausgelöst durch Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), der ausdrücklich für den Abschuss von Verkehrsflugzeugen im Terrorfall plädierte. Jung beruft sich dabei auf einen «übergesetzlichen Notstand».Das Bundesverfassunsgericht hatte in seinem Urteil vom Februar 2006 zentrale Bestandteile des Luftsicherheitsgesetzes verworfen. Die Abwägung «Leben gegen Leben» wurde demnach als Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz («Die Würde des Menschen ist unantastbar») gewertet. Dem Urteil zufolge darf es daher keine staatliche Ermächtigung geben, einen oder mehrere Menschen zu opfern, um so vielleicht noch mehr Menschen zu retten. Das Verfassungsgericht hatte sich bei seiner Entscheidung allerdings nicht mit der Frage befasst, wie die rechtliche Situation im Verteidigungsfall zu bewerten sei, weil dies damals nicht zur Debatte stand.
In diese Lücke drängt nun Schäuble mit seinen Gesetzesüberlegungen. Das geht zweifelsfrei aus seinen Formulierungsvorschlägen hervor. Der Innenminister will demnach den Verfassungsartikel 87 a Absatz 2 so ergänzen, dass die Streitkräfte außer (wie bisher) zur Verteidigung auch «zur unmittelbaren Abwehr eines Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens» eingesetzt werden dürfen. Damit solle die Möglichkeit eröffnet werden, «in einer Extremsituation, die dem 'klassischen Verteidigungsfall' vergleichbar ist, militärische Mittel einzusetzen, und zwar auch dann, wenn Tatunbeteiligte mitbetroffen wären», heißt es in dem Papier.
Die Entführung eines Flugzeugs durch Terroristen käme demnach einem Quasi-Verteidigungsfall gleich und würde die Bundeswehr zum Abschuss des Flugzeugs berechtigen. In einem Interview mit der «Süddeutschen Zeitung» hatte Schäuble Anfang des Jahres erläutert, dass im Falle der Feststellung dieses Quasi-Verteidigungsfalls die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten würden, die im so genannten Genfer Abkommen niedergelegt sind. Danach sind nur Angriffe verboten, «die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen». Für Schäuble bleibt aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit dann gewahrt, wenn zur Vermeidung einer noch größeren Katastrophe wie einem Terroranschlag per Flugzeug der Abschuss einer entführten Passagiermaschine gesetzlich erlaubt wird.