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Union dringt auf Jet-Abschuss im Terrorfall

20. Sep 2007 07:07
Abschießen oder fliegen lassen? Abfangjäger und Kleinflugzeug (Archivbild)
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In der Anti-Terror-Debatte nimmt der Druck auf die SPD zu. Nicht nur der Verteidigungsminister will gekaperte Flugzeuge abschießen lassen. Auch die Unions-Fraktion sieht Handlungsbedarf, wie Dietmar Neuerer berichtet.

Die Union dringt auf eine Änderung des Grundgesetzes, um Terror-Angriffe mit entführten Passagierflugzeugen abwehren zu können. «Die entscheidende Frage ist, ob die SPD überhaupt bereit ist, in Gespräche und konkrete Verhandlungen mit der Union zum Thema Luftsicherheit einzutreten», sagte Fraktionsvize Wolfgang Bosbach im Gespräch mit Netzeitung.de.

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«Dass wir dringenden Handlungsbedarf haben, wird schon dadurch deutlich, dass nach geltender Rechtslage die Luftwaffe bei einem Angriff aus dem Inland ein zur Waffe umfunktioniertes Flugzeug selbst dann nicht abschießen dürfte, wenn nur Terroristen an Bord wären», betonte der CDU-Politiker. Denn das wäre, wie Bosbach erläuterte, ein Einsatz der Bundeswehr im Innern, bei einem terroristischen Angriff läge aber «kein klassischer Verteidigungsfall» vor. «Also brauchen wir für die Gefahrenabwehr eine Rechtsgrundlage, die es zur Zeit nicht gibt.»

Hintergrund:
Auf Nachfrage, wie diese Rechtsgrundlage aussehen könnte, verwies Bosbach auf Gesetzespläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), die in dessen Ministerium auf Fachebene erarbeitet worden sind. Das Papier, das Netzeitung.de vorliegt, trägt den Titel «Erläuterung der Formulierungsvorschläge zur Änderung des Grundgesetzes». Darin werden die Vorstellungen Schäubles zur Tötung von Passagieren bei drohenden Terroranschlägen mit Flugzeugen präzisiert. Konkret geht es darum, das Luftsicherheitsgesetz, das vom Verfassungsgericht am 15. Februar 2006 für verfassungswidrig erklärt wurde, verfassungsgemäß zu machen.

Die Debatte darüber war Angang des Jahres schon einmal geführt worden, versickerte dann allerdings wieder, nachdem klar wurde, dass es in der Großen Koalition zu keiner Verständigung kommen würde. In dieser Woche entbrannte der Streit neu - ausgelöst durch Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), der ausdrücklich für den Abschuss von Verkehrsflugzeugen im Terrorfall plädierte. Jung beruft sich dabei auf einen «übergesetzlichen Notstand».

Das Bundesverfassunsgericht hatte in seinem Urteil vom Februar 2006 zentrale Bestandteile des Luftsicherheitsgesetzes verworfen. Die Abwägung «Leben gegen Leben» wurde demnach als Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz («Die Würde des Menschen ist unantastbar») gewertet. Dem Urteil zufolge darf es daher keine staatliche Ermächtigung geben, einen oder mehrere Menschen zu opfern, um so vielleicht noch mehr Menschen zu retten. Das Verfassungsgericht hatte sich bei seiner Entscheidung allerdings nicht mit der Frage befasst, wie die rechtliche Situation im Verteidigungsfall zu bewerten sei, weil dies damals nicht zur Debatte stand.

In diese Lücke drängt nun Schäuble mit seinen Gesetzesüberlegungen. Das geht zweifelsfrei aus seinen Formulierungsvorschlägen hervor. Der Innenminister will demnach den Verfassungsartikel 87 a Absatz 2 so ergänzen, dass die Streitkräfte außer (wie bisher) zur Verteidigung auch «zur unmittelbaren Abwehr eines Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens» eingesetzt werden dürfen. Damit solle die Möglichkeit eröffnet werden, «in einer Extremsituation, die dem 'klassischen Verteidigungsfall' vergleichbar ist, militärische Mittel einzusetzen, und zwar auch dann, wenn Tatunbeteiligte mitbetroffen wären», heißt es in dem Papier.

Die Entführung eines Flugzeugs durch Terroristen käme demnach einem Quasi-Verteidigungsfall gleich und würde die Bundeswehr zum Abschuss des Flugzeugs berechtigen. In einem Interview mit der «Süddeutschen Zeitung» hatte Schäuble Anfang des Jahres erläutert, dass im Falle der Feststellung dieses Quasi-Verteidigungsfalls die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten würden, die im so genannten Genfer Abkommen niedergelegt sind. Danach sind nur Angriffe verboten, «die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen». Für Schäuble bleibt aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit dann gewahrt, wenn zur Vermeidung einer noch größeren Katastrophe wie einem Terroranschlag per Flugzeug der Abschuss einer entführten Passagiermaschine gesetzlich erlaubt wird.

 
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