Terrorcampern drohen bis zu zehn Jahre Haft
18. Sep 2007 12:56, ergänzt 14:19
 |  Militante Islamisten beim Training in einem Terrorlager in Pakistan | Foto: AP |
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Die Vorbereitung terroristischer Anschläge soll künftig leichter bestraft werden können. Bundesjustizministerin Zypries stellte die Eckpunkte eines entsprechenden Gesetzentwurfes vor.
Die Ausbildung in so genannten Terrorcamps soll künftig mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Mit einer Verschärfung der Sicherheitsgesetze will die Bundesregierung außerdem das Verbreiten oder Anpreisen von terroristischen Anleitungen bestrafen. Gefährliche Ausländer sollen zudem leichter ausgewiesen werden können. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) legte am Dienstag in Berlin die Eckpunkte für neue Strafvorschriften vor. Nach der Abstimmung mit den Ländern soll das Bundeskabinett schnellstmöglich einen Regierungsentwurf beschließen.
Ein neuer Paragraf 89a im Staatsschutzstrafrecht ahndet die Vorbereitung einer Gewalttat. Strafbar macht sich aber nur derjenige, der sich unterweisen lässt oder einen anderen unterweist, um eine terroristische Gewalttat zu begehen, betonte Zypries. Dies betrifft beispielsweise die Ausbildung in einem pakistanischen Terrorcamp mit dem Ziel, anschließend in Deutschland einen Sprengstoffanschlag zu verüben. Erfasst werden von der neuen Strafvorschrift auch Rechtsextremisten, die zum Beispiel einen Sprengmeisterkurs absolvieren mit dem Ziel, eine Synagoge in die Luft zu sprengen. Ein bloßes Erwerben dieser Fertigkeiten ohne die Absicht, eine terroristische Straftat zu begehen, bleibt straflos.
Herunterladen von Sprengstoffanleitungen
Unter die Vorbereitung einer Gewalttat fällt auch das Besorgen, Überlassen oder Verwahren von Waffen sowie von bestimmten Stoffen wie Viren, Giften, Nuklear- oder Sprengmaterial. Auch wer Geld zum Kauf dieser Stoffe oder zur Vorbereitung eines Terroranschlags zu Verfügung stellt, macht sich strafbar. Mit dem neuen Strafparagrafen 91 will Zypries ferner die Anleitung zu einer Gewalttat mit bis zu drei Jahren Haft belegen. Künftig soll es ausreichen, wenn eine Anleitung «objektiv geeignet ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine Gewalttat mit einer staatsschutzrelevanten Zielsetzung zu begehen». Dies betrifft beispielsweise das Herunterladen von Sprengstoffanleitungen aus dem Internet. Aber auch hier kommt es immer auf die Verknüpfung mit einer beabsichtigten Straftat an. Das Justizministerium will nicht jeden kriminalisieren, der sich im Internet dubiose Seiten anschaut.
Gesetzeslücke schließen
Das Bundesinnenministerium wird laut Zypries den Entwurf mit einer Änderung des Ausländerrechts ergänzen. Treffen die in den neuen Strafvorschriften beschriebenen Tatsachen zu, kann ein Ausländer ausgewiesen oder an der Wiedereinreise gehindert werden. Zypries räumte ein, der Nachweis für die neuen Strafvorschriften werde nicht immer einfach zu führen sein. Mit ihrem Vorstoß will sie eine Gesetzeslücke schließen. Bisherige Strafvorschriften reichten für die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus nicht aus. Heute habe man es zunehmend mit Kleinstgruppen oder Einzeltätern zu tun. Als Folge des RAF-Terrorismus war mit dem Paragrafen 129a die Bildung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe gestellt worden. Nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurden mit dem Paragrafen 129b auch ausländische terroristische Vereinigungen erfasst.
Keine Bestrafung von Sympathiewerbung
Die von Hessen und anderen Unionsländern geforderte Bestrafung von Sympathiewerbung lehnte Zypries ab. Die Vorschrift sei 2002 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden, weil sie «in 99,9 Prozent aller Fälle nichts gebracht hat». Hessen Justizminister Jürgen Banzer (CDU) sagte, die Zypries- Vorschläge seien ein Schritt in die richtige Richtung. «Das hessische Drängen hat Wirkung gezeigt.»
Grüne skeptisch
Skeptisch äußerten sich die Grünen. «Ich habe starke Zweifel, ob der von Frau Zypries jetzt vorgeschlagene § 89a Strafgesetzbuch mehr sein wird, als nur heiße Luft», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, auf Netzeitung.de. «Was heißt 'sich ausbilden lassen'?» '?» Er befürchte schon jetzt Forderungen konservativer Hardliner in der Union, bereits den Besuch einer Koranschule zum Anlass zu nehmen, Ermittlungen einzuleiten. In der Praxis werde der Zypries-Vorschlag der Justiz zudem «einen Haufen kaum zu bewältigender Beweisprobleme bereiten, zumal die einzig validen Informationen aus Geheimdienstquellen stammen werden». Gleichwohl habe er «vollstes Verständnis» für das Anliegen der Bundesjustizministerin. «Keine Frage: wer ein Terror-Ausbildungslager besucht, macht dort keinen Abenteuerurlaub. Wer dort Bomben zu bauen lernt und Menschen zu töten, stellt bereits eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen dar.» (nz/dpa)