Grüne warnen Jung vor mehrfachem Mord
18. Sep 2007 12:36
 |  Franz Josef Jung will notfalls entführte Passagiermaschinen abschießen lassen | Foto: dpa |
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Die Kritik an Verteidigungsminister Jung reißt nicht ab. Die SPD gibt seinem Vorstoß zum Abschuss entführter Passagierjets keine Chance. Die Opposition fordert ein Eingreifen der Bundeskanzlerin.
Die Pläne von Verteidigungsminister Franz Josef Jung, von Terroristen entführte Passagiermaschinen abzuschießen, bleiben umstritten. «Was sollen die Bürger von einer Regierung denken, in der die Minister offen zum Bruch der Verfassung aufrufen?», sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck auf Netzeitung.de.
Er warnte Jung davor, sich im Falle eines Abschussbefehls eines schweren Vergehens schuldig zu machen. «Herr Jung sollte sich im Klaren sein: Würde er den Befehl zum Abschuss einer Passagiermaschine geben, würde er sich in einem Strafverfahren wegen mehrfachen Totschlags beziehungsweise Mordes zu verantworten haben», sagte der Grünen-Politiker. «Dass ein Minister der Bundesrepublik Deutschland sich öffentlich für die Verwirklichung von Straftatbeständen ausspricht, ist ein Skandal.»
Beck hält es daher für nötig, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihren Minister zurückpfeift. «Es wird Zeit, dass die Bundeskanzlerin die Minister ihre Regierung an ihren Amtseid erinnert und sie ermahnt Verfassung und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu wahren», sagte er und fügte hinzu: «Jetzt wäre mal ein Machtwort fällig.»
Auch die FDP vertrat die Auffassung, Merkel müsse klar Stellung beziehen. Den Abschuss einer Passagiermaschine mit Unschuldigen an Bord, die für einen Terroranschlag missbraucht werden soll, könne es legal «nie geben», sagte die Vize-Vorsitzende der Liberalen im Bundestag, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, im Westdeutschen Rundfunk (WDR). Die FDP habe dazu eine aktuelle Stunde im Bundestag beantragt.
Befehlsverweigerung gefordert
Jung hatte gesagt, er würde den Befehl zum Abschuss im Extremfall geben, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies für unzulässig erklärt hat. Leutheusser-Schnarrenberger betonte, Jung müsse sich an das Verfassungsurteil halten, auch wenn es ihm politisch nicht gefalle. Jung könne das Urteil nicht einfach «wegdrücken». Die frühere Bundesjustizministerin forderte Bundeswehr-Piloten zum Widerstand auf. «Ich rate generell den Piloten, dass sie einen rechtswidrigen Befehl - und das wäre der Abschuss eines Flugzeugs mit Passagieren und Terroristen an Bord - nicht befolgen dürfen», sagte die FPD-Politikerin. Damit würden sie gegen das Soldatengesetz verstoßen und müssten sich vor Gericht verantworten.
Union ermahnt SPD
Auch Rainer Arnold, der verteidigungspolitischer Sprecher der SPD- Fraktion im Bundestag, hob auf die «eindeutige Aussage» des Verfassungsgerichts ab, wonach der Staat nicht Leben gegen Leben abwägen dürfe. Jung und auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollten erreichen, «dass Terrorismus als Quasi-Krieg definiert wird und im Grunde genommen Teile des Kriegsrechtes dann gelten», sagte Arnold dem Sender n-tv. Dies halte er aber «juristisch für fragwürdig, und politisch ist es überhaupt nicht gewollt. Und ich sehe auch nicht, dass es hier im Bundestag Chancen und Partner für so ein Projekt gibt».Einen Partner hat die Union aber schon gefunden - den innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz. Dieser hatte Anfang des Jahres, als über das Thema Luftsicherheit diskutiert wurde, klar zu erkennen gegeben, dass er einen Soldateneinsatz zur Terrorabwehr für möglich halte - und zwar ohne eine entsprechende Grundgesetzänderung: «Bei der Abwehr eines Terrorangriffs von außen, der sich mit polizeilichen Mitteln nicht abwehren lässt und der im Schadensausmaß einem herkömmlichen militärischen Angriff mit Soldaten gleichkommt, müssen die Regeln für die Landesverteidigung gelten», sagte Wiefelspütz damals. Sollte etwa ein Flugzeug im Ausland entführt und in Deutschland als Waffe benutzt werden, sei dies eindeutig Landesverteidigung.
Verteidigungsfall ergänzen?
Die Union will sich in dieser Frage hingegen gesetzlich absichern und erwägt den so genannten Verteidigungsfall um dem Terroraspekt zu ergänzen, indem sie eine Lücke in dem Verfassungsgerichtsurteil nutzt. Die Karlsruher Richter hatten im Februar 2006 zwar betont, dass es keine staatliche Ermächtigung geben dürfe, einen oder mehrere Menschen zu opfern, um so vielleicht noch mehr Menschen zu retten. Das Gericht hatte sich bei seiner Entscheidung allerdings nicht mit der Frage befasst, wie die rechtliche Situation im Verteidigungsfall zu bewerten sei, weil dies damals nicht zur Debatte stand.
Schäuble hatte daraufhin Anfang dieses Jahres angekündigt, prüfen zu lassen, ob ein terroristischer Angriff als Verteidigungsfall gewertet werden könne. Man habe sich zwar dagegen entschieden, den Angriff so zu benennen, stelle ihn aber «in seiner Qualität dem Verteidigungsfall gleich», sagte der Minister damals der «Süddeutschen Zeitung». Der neue Verfassungsartikel 87 a Absatz 2 solle deshalb lauten: «Außer zur Verteidigung sowie zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.»Die Union nahm indessen den Streit über die Äußerungen Jungs zum Anlass, die SPD nochmals zu Gesprächen über aus ihrer Sicht notwendige Anti-Terror-Maßnahmen aufzufordern. Die Sozialdemokraten müssten sich entscheiden, ob sie auf dem Felde der Inneren Sicherheit noch zu Lösungen kommen wollten, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions- Fraktion, Norbert Röttgen (CDU).
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