Bundeswehr setzt auf Kadavergehorsam18. Sep 2007 11:05  |  Minister Jung, als er eine Fliegereinheit in den Einsatz verabschiedet
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Eigentlich müsste der Pilot des Abfangjägers den Befehl verweigern, ein in terroristischer Absicht entführtes Flugzeug abzuschießen. Doch auf deutschen Militärflugplätzen hat man für den Ernstfall vorgesorgt.
Das Bundesministerium für Verteidigung hat schon jetzt dafür gesorgt, dass bei einem Befehl zum Abschuss einer von Terroristen entführten Zivilmaschine bei den zuständigen «Alarmrotten» kein Pilot den Befehl verweigert. Wenn von der Bundeswehr-Airbase im norddeutschen Wittmund und im süddeutschen Neuburg Flugzeuge zur Luftraumüberwachung aufsteigen, würden diese nur solche Offiziere lenken, «die im Fall eines übergesetzlichen Notstandes zur hundertprozentigen Befehlsausübung bereit sind», versicherte ein deutscher Offizier aus einer der für Deutschland zuständigen Nato-Luftverteidigungseinsatzzentralen der «Leipziger Volkszeitung».
Die in Wittmund und Neuburg stationierten Alarmrotten sind rund um die Uhr in Bereitschaft und im Alarmfall spätestens nach 15 Minuten in der Luft. Sie können Flugzeuge, die auffällig vom Kurs abweichen, abfangen, abdrängen oder eben notfalls auch abschießen.
Um einen 11. September auf deutschem Boden zu verhindern, wollte Verteidigungsminister Franz Josef Jung «im Notfall vom Recht des übergesetzlichen Notstands Gebrauch machen», sofern es kein anderes Mittel gebe, um unsere Bürger zu schützen. Politiker aller Parteien sahen darin eine Missachtung des Grundgesetzes und reagierten mit Empörung. Zudem beklagten Jungs Kritiker, der Minister ignoriere den Spruch des Bundesverfassungsgerichts, das das geplante Luftsicherheitsgesetz für grundgesetzwidrig erklärt hatte.
In dem Gesetz hatte die rot-grüne Bundesregierung und ihr Innenminister Otto Schily (SPD) den Abschuss von in terroristischer Absicht entführter Passagierjets erlauben lassen. Einen Abschuss an sich untersagte das Gericht damit nicht ausdrücklich, nur den Grundgedanken, die Menschenleben in dem Flugzeug gegen die Menschenleben in dem Anschlagsziel, etwa einem Fußballstadion oder Gebäude, aufzurechnen.
 |  Abfangjäger und verirrtes Sportflugzeug, in Frankfurt
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Passagiere sind keine Angreifer Der anonyme Gesprächspartner verwies zugleich darauf, dass der Bundesverteidigungsminister im absoluten Krisenfall sich am früher angekündigten Verhalten seines SPD-Amtsvorgängers, Peter Struck, orientieren würde. Danach würde auch der amtierende Verteidigungsminister bei einem eventuellen Abschussbefehl nach Ende der Operation seinen Rücktritt erklären, sollte bis dahin noch kein Gesetz für solche Situationen geschaffen sein. Entsprechend hatte sich Struck in seiner Zeit als Verteidigungsminister geäußert. Jung wolle darüber aber, anders als Struck, «nicht vorab öffentlich reden», hieß es aus Bundeswehrkreisen.
 |  Absturz eines Flugzeuges vor dem Berliner Reichstag: Flugverbot verhängt
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Einem Abschussbefehl würde aller Voraussicht nach auch ein Strafverfahren folgen. Das Strafrecht präsentiert für den Konflikt der Lebensrettung um den Preis der Lebensvernichtung mehrere Lösungen. Zu denken ist etwa an Notwehr, der im Extremfall die Tötung eines Angreifers zulässt, um fremdes Leben zu schützen. Nur: Die Passagiere sind keine Angreifer. Ihr Tod könnte nie durch den Notwehrparagrafen 32 des Strafgesetzbuchs gerechtfertigt sein. Dieser könnte nur den Tod der Entführer und Terroristen rechtfertigen. Ein Abschuss wäre also nur zulässig, wenn ausschließlich Terroristen an Bord wären. Das hatte das Verfassungsgericht so beurteilt.
Notstand nirgends geregelt Bliebe der gesetzlich normierte «rechtfertigende Notstand», der im Paragrafen 34 Strafgesetzbuch geregelt ist. Diese Norm geht von einer Abwägung aus. So kann ein Jäger das Tier eines Tierhalters erschießen, wenn dieses Menschen anzufallen droht. Der Verlust am Eigentum Tier wiegt nicht so schwer wie die Gefahr für die Menschen. Beim Abschuss eines Passagierflugzeugs Menschenleben zu opfern, um am Boden möglicherweise noch mehr Menschen zu retten, deckt dieser Paragraf aber nicht, weil ein Menschenleben genauso viel wiegt wie ein anderes.
 |  Jung verabschiedet eine Fliegereinheit in den Einsatz | Foto: dpa |
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Es bliebe dann nur der von Jung bemühte «übergesetzliche Notstand», der nirgends geregelt ist. In Rechtslehrbüchern erwähnen Experten diese Möglichkeit zwar. Angewandt wurde er wenig: Zu Zeiten des deutschen Herbstes 1977 rechtfertigte man damit die Kontaktsperre zwischen inhaftierten Terrorverdächtigen und ihren Anwälten. Ins Spiel kam dieser Rechtsweg zudem bi der Entführung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler 2002, nach der Frankfurts Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner dem Kidnapper Schmerzen angedroht hatte, wenn dieser nicht den Aufenthaltsort seines Opfers nenne. Vor Gericht verlor Daschner später.
 |  11. Eptember 2001 - Flugzeuge als Waffe | Foto: dpa |
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Ein weiterer Versuch, den Abschuss entführter Passagierjets zu rechtfertigen, war der Plan, zuvfor den Verteidigungsfall, also den Kriegszustand auszurufen und die Terroristen als Angreifer, die Passagiere als Kollateralschaden zu betrachten. Von einem Regierungskonsens ist auch diese Variante weit entfernt.
Das Problem ist bisher ungelöst, das Luftsicherheitsgesetz ist bis heute nicht neu formuliert. Der Verband der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge (VBSK), hatte einst beklagt, die beanstandete Regelung die Piloten in eine Zwickmühle. Doch in Wittmund und Neuburg gilt das offenbar nicht. Eine «Befehlsverweigerung» der Piloten sei in diesem Sinne auf Grund der Vorabsprachen deshalb «nicht vorstellbar», stellte der Offizier klar. (nz/dpa)
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