Jung selbst sieht sich im Einklang mit dem Verfassungsgericht in Karlsruhe. «Ich argumentiere auf der Basis des Bundesverfassungsgerichts», sagte der Minister am Montag am Rande der Berliner Sicherheitskonferenz. Er warb für einen Konsens mit dem Koalitionspartner SPD. «Bis dahin gilt das Recht des übergesetzlichen Notstandes», betonte der CDU-Politiker.Dagegen unterstrich der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, am Rande der Konferenz, das Verfassungsgericht habe «messerscharf» gesagt, dass nicht Leben gegen Leben abgewogen werden dürfe. Gertz betrachtet nach eigener Aussage Jungs Vorstoß allerdings in erster Linie als «politische Absichtserklärung», um die Debatte mit der SPD in dieser Frage voranzubringen.
Auch Gertz verwies allerdings auf das Problem, dass ein Bundeswehrsoldat einen Befehl nicht ausführen dürfe, wenn dieser eine Straftat bedeute. «Wenn er es dennoch tut, tut er es auf eigenes Risiko» und könne sich etwa wegen Totschlags «auf der Anklagebank wiederfinden», sagte Gertz mit Blick auf die Piloten. (nz/dpa/ddp/AP)