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CSU bremst CSU bei Kleinkinderbetreuung

13. Sep 2007 09:03
Wahlfreiheit plus Geld: CSU fürchtet Krippen-Zwang für Eltern
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CSU-Bundestagsvize Hasselfeld gegen die Hardliner ihrer Partei: In der Frage des Betreuungsgeldes für zuhause Erziehende mahnt sie zu Gelassenheit. Ein CSU-Gesetzentwurf kommt dabei nicht gut weg.

In der Debatte um ein Betreuungsgeld für häusliche Erziehung hat Bundestagsvizepräsidentin Gerda Hasselfeldt (CSU) ihre Partei vor «Aktionismus» gewarnt. «Es reicht, wenn wir jetzt in der Koalition vereinbaren, dass es ab 2013 eine Leistung für Eltern geben soll, die Kleinkinder zuhause betreuen», sagte Hasselfeldt der «Passauer Neuen Presse» und ging damit auf Distanz zu CDU-Führungskräften wie dem CSU-Landesgruppenchef peter Ramsauer, der ultimativ ein Bereuungsgeld für Eltern verlangte hatte, die ihre Kinder zuhause betreuen. Die CSU hatte wiederholt gefordert, diesen Anspruch bereits jetzt gesetzlich für das Jahr 2013 zu regeln, was SPD und CDU gleichermaßen ablehnen.

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Am Mittwoch hatte auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Familienministerin und Parteikollegin Ursula von der Leyen in Schutz genommen. Erst wenn der mit den Ländern vereinbarte und finanzierte Ausbau der Kleinkinderbereuung abgeschlossen sei, werde man sich um die Eltern kümmern, die ihre Kinder trotzdem zuhause betreuen wollen. Vereinbart ist eine Verdreifachung der Krippenplätze bis 2013. Dann soll es auch einen Rechtsanspruch für Eltern geben. Ein Betreuungsgeld für zuhause betreuende Eltern ist in der getroffenen Koalitions-Vereinbarung nicht verbindlich vorgesehen.

«Ich rate dazu, sich bei der konkreten Ausgestaltung die nötige Zeit zu nehmen», sagte Hasselfeld. Über die Details müsse sorgfältig beraten werden. «Fehlanreize müssen wir verhindern», so die CSU-Politikerin und kritisierte dabei einen bereits vorliegenden Gesetzentwurf des bayerischen Sozialministeriums. Darin ist vorgesehen, dass Eltern Betreuungsgeld erhalten sollten, wenn ihr Kind nicht in einer öffentlich geförderten Einrichtung betreut wird.

Massive Probleme befürchtet

Wer sein Kind in einem Betriebskindergarten, der nicht staatlich gefördert werde, oder von einer Tagesmutter betreuen lasse, habe dem Entwurf zufolge Anspruch auf Betreuungsgeld. «Hier besteht die Gefahr von Fehlanreizen und Ungerechtigkeiten», warnte Hasselfeldt. Wer sein Kind in eine öffentliche Einrichtung gebe, werde benachteiligt. Auch in der CDU gibt es Vorbehalte gegen das komplizierte CSU-Regelwerk.

Zudem, so Hasselfeldt, lasse der bayerische Entwurf die Zahlung von Betreuungsgeld auch an Erwerbstätige zu. «Hier drohen massive Abgrenzungsprobleme. Es gibt schließlich auch Berufstätige, die ihre Kinder stundenweise zum Beispiel von einer Tagesmutter betreuen lassen. (nz/dpa)»

 
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