Becksteins Online-Vorstoß geht ins Leere
07. Sep 2007 07:20, ergänzt 09:03
 |  Ein zentrales Thema beim Anti-Terror-Gipfel von Bund und Ländern ist die Online-Durchsuchung | Foto: dpa |
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Im Streit um Online-Razzien setzt Bayerns Innenminister auf eine Einigung beim Anti-Terror-Gipfel von Bund und Ländern. Doch einige seiner Ressortkollegen stellen sich quer, berichtet
Dietmar Neuerer.
In der Kontroverse über die Online-Durchsuchungen zeichnet sich keine Lösung ab. An diesem Freitag treffen sich die Innenminister von Bund und Ländern in Berlin zu einer Sonderkonferenz zum Thema. Doch dass es zu einer Einigung über die rechtliche Absicherung dieser Ermittlungsmethode kommt, wie Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) fordert, ist mehr als unwahrscheinlich. Denn Widerstand kommt gleich aus drei Bundesländern: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen (NRW).
«Online-Durchsuchungen sind für die Polizei nicht notwendig, weil sie weiter reichende Ermittlungssmethoden hat als der Verfassungsschutz», sagte der Sprecher des FDP-geführten Innenministeriums in Düsseldorf, Ludger Harmeier, im Gespräch mit Netzeitung.de. In NRW erlaubt ein Landesgesetz dem Verfassungsschutz die Online-Durchsuchung, wegen einer anhängigen Verfassungsklage wird sie derzeit jedoch nicht praktiziert. Auch der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) stellte sich gegen Beckstein: «Es wird keinen Beschluss geben», stellte Bruch im «Handelsblatt» mit Blick auf die Innenministerkonferenz klar. Zwar sei Rheinland-Pfalz für jede vernünftige Lösung offen. Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei eine Klärung der rechtlichen und technischen Probleme bei den Online-Durchsuchungen aber nicht möglich.
Beckstein dringt auf Beschluss
Für Baden-Württemberg sagte Landes-Justizminister Ulrich Goll (FDP), dass ihm bisher niemand habe erklären können, «wo diese Online-Durchsuchung tatsächlich einen besseren Ermittlungserfolg oder größeren Schutz der Bevölkerung gebracht hätte». Mit Blick auf die Festnahme von drei Terrorverdächtigen urteilte der Minister, der Erfolg unserer Ermittlungsbehörden zeige, «dass wir mit den bestehenden Fahndungsmöglichkeiten den Terroristen beikommen, auch denen, die das Internet nutzten». In der Stuttgarter Landesregierung sind Online-Razzien allerdings umstritten. Innenminister Heribert Rech (CDU) hält dieses Instrument nach wie vor für einen wichtigen Schlüssel zum Erfolg bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus.Das sehen Rechs Unions-Kollegen genauso. «Die Bevölkerung erwartet von uns eine schnelle Einigung», sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann der Tageszeitung «Die Welt». Auch der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo verlangte eine rasche Einführung der Online-Durchsuchung. «Bei der Terror-Bekämpfung darf es keine Tabus geben», sagte der CDU-Politiker in «Bild». Die Online-Durchsuchung müsse in begründeten Ausnahmefällen möglich sein.
Bayerns Innenminister Beckstein hatte angekündigt, am Freitag einen Beschluss herbeiführen zu wollen. Die Innenministerkonferenz kann nur einstimmig entscheiden. Das Urteil aus Karlsruhe zu Online-Durchsuchungen im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz wird für Anfang 2008 erwartet.
«Kleiner Koalitionsgipfel» geplant
Kommende Woche berät ein so genannter kleiner Koalitionsgipfel mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesinneminister Wolfgang Schäuble (CDU) in der Erwartung einer Lösung im festgefahrenen Streit. SPD-Fraktionschef Peter Struck, der an der Runde ebenso wie wie Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) teilnimmt, sagte: «Schäuble kann sein BKA-Gesetz sofort bekommen, allerdings ohne Online-Durchsuchung.» Die SPD sei nicht gegen die strittigen Durchsuchungen. «Aber zuerst müssen die rechtsstaatlichen Bedingungen festgelegt werden,» forderte Struck.Zypries nannte die Forderung nach Online-Durchsuchungen im Zusammenhang mit den jüngsten Festnahmen Terrorverdächtiger eine «unredliche Verknüpfung». Die gründliche Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden auf Basis des geltenden Rechts habe in diesem Fall völlig ausgereicht, sagte Zypries dem «Kölner Stadt-Anzeiger». Ob für andere Fälle Online-Durchsuchungen gebraucht würden, werde unabhängig davon geprüft.
Geheimdienstler für PC-Razzien
Widerspruch kommt von Geheimdienstlern: «Wir brauchen die Online-Durchsuchung in gewissen, eng begrenzten Ausnahmefällen», sagte der Direktor des Saarländischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Helmut Albert, im Gespräch mit Netzeitung.de. Auf die Frage, ob die Ermittler im Falle der sauerländischen Terrorgruppe schon weiter wären, wenn die Online-Durchsuchung schon möglich gewesen wäre, antwortete der Verfassungsschützer: «Die Ermittlungen belegen, dass es Konfliktlagen gibt, in denen es ohne Online-Durchsuchung nicht geht.» Die am Dienstag Festgenommenen stammten aus dem Saarland, Hessen und Beden-Württemberg.Berlins SPD-Innensenator Erhart Körting (SPD) signalisierte Entgegenkommen zu der umstrittenen Ermittlungsmethode. «Wenn man etwas im Rahmen der Verfassung erreichen kann, habe ich mit der Online-Durchsuchung keine grundsätzlichen Probleme», sagte er dem Sender n-tv.
FDP sagt Nein
SPD-Innenxperte Dieter Wiefelspütz blieb aber auch hier skeptisch. Einen wichtigen Fahndungserfolg zu nutzen, um neue Forderungen zu stellen, halte er für falsch, sagte Wiefelspütz im Westdeutschen Rundfunk (WDR). Zunächst müsse dafür eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Das meint auch der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner (SPD). Online-Durchsuchungen müssten «erforderlich, praktikabel und verfassungsgemäß sein», sagte Stegner auf Netzeitung.de. Bei allen drei Kriterien gebe es für ihn allerdings «offene Fragen und Zweifel», betonte der SPD-Politiker.Ein generelles Nein kommt dagegen von der Liberalen: Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Gisela Piltz, setzt auf mehr Personal für die Sicherheitsbehörden statt neuer Ermittlungsinstrumente wie die umstrittene Online-Durchsuchung. «Nicht durch eine immer größere Menge an Daten, sondern durch eine ausreichende Menge von gut ausgebildeten und gut ausgerüsteten Polizisten können die Sicherheitsbehörden Terroristen auf die Spur kommen», sagte Piltz im Gespräch mit Netzeitung.de.
Überwachung von E-Mail-Verkehr schon möglich
Online-Durchsuchungen seien «kein notwendiges Mittel», betonte die FDP-Politikerin unter Hinweis auf den jüngsten Fahndungserfolg. «Trojaner, die Daten von Festplatten heimlich ausspionieren und sogar geeignet sind, Daten zu manipulieren, sind die Mittel von kriminellen Hackern», stellte Piltz klar. Sie dürften daher «nicht das Mittel eines Rechtsstaats sein».
Bereits heute können die Ermittler die Telefone und den E-Mail-Verkehr von Verdächtigen überwachen. Diesen Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis regelt zunächst Paragraf 100 a der Strafprozessordnung. Danach kann ein Richter «die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation» anordnen, wenn der Verdacht besteht, dass bestimmte Straftaten begangen wurden. Der in Paragraf 100 a geregelte Katalog von Straftaten ist umfassend und reicht von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz über Raub, Erpressung und Geldfälschung bis hin zum Landesverrat und Terrorismusverdacht.Die Online-Durchsuchung, also der heimliche Zugriff auf ein Computersystem, ist den Fahndern aber seit einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. November 2006 verwehrt. Nach Ansicht des Gerichts ist das heimliche Hacken eines Computers durch Staatsdiener weder mit einer Telefonüberwachung noch einer Hausdurchsuchung zu vergleichen. Es bedürfe dafür vielmehr einer eigenen Rechtsgrundlage. Ob Fahnder etwa auch Chat-Dialoge oder Internet-Telefonate online belauschen dürfen, wird eine der Fragen sein, die das Bundesverfassungsgericht zu klären hat. Das Urteil aus Karlsruhe wird für Anfang 2008 erwartet.