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Besuch in Terrorcamps schwer zu bestrafen

06. Sep 2007 14:33, ergänzt 17:07
Die verhafteten Terrorverdächtigen
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Weit über 100 Gefährder mit Verbindungen zu Terrorcamps sind nach Informationen von Netzeitung.de aus Sicherheitskreisen in Deutschland unterwegs. Die Gotteskrieger zu bestrafen, wird aber schwierig.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat zurückhaltend auf die Forderung von Unionspolitikern reagiert, den Besuch von Terror- Ausbildungslagern juristisch zu ahnden. Eine Bestrafung sei schwierig, da in diesen Fällen keine eigentliche Tathandlung vorliege, sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk. Ihr Haus prüfe die Forderung aber seit geraumer Zeit und werde in Kürze einen Vorschlag vorlegen.

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Ähnlich äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Joachim Stünker. Zwar sei es richtig, dass Zypries vom Grundsatz her prüfe, ob ein Straftatbestand für so genannte terroristische Vorbereitungshandlungen sinnvoll sei, sagte Stünker im Gespräch mit Netzeitung.de. «Die Frage ist aber, ob man eine verfassungskonforme Regelung hinbekommt.» Der SPD-Politiker warnte vor voreiligen Schlüssen in dieser Frage: «Ein Präventions-Strafrecht kann man nicht machen», sagte er.

Schönbohm hofft auf «abschreckende Wirkung»

Zuvor hatten der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) und der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach einen Straftatbestand für terroristische Vorbereitungshandlungen gefordert. Bosbach erinnerte auf Netzeitung.de daran, dass das Thema schon bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD eine Rolle gespielt habe. «Wir waren uns damals einig, das besonders gefährliche Handlungen, die bis jetzt straflos sind, zukünftig strafrechtlich geahndet werden sollten», sagte er. Doch seitdem seien fast zwei Jahre vergangen, ohne das Zypries einen Gesetzentwurf vorgelegt habe.

Die Schaffung eines Straftatbestands für terroristische Vorbereitungshandlungen sei «eine wichtige Maßnahme, denn sie hätte auch eine abschreckende Wirkung», sagte auch Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) auf Netzeitung.de. Beckstein sagte, er hoffe auf eine Regelung bei der Innenministerkonferenz am Freitag in Berlin.

Widerstand kommt aus Nordrhein-Westfalen. Das FDP-geführte Innenministerium des Landes lehnt eine Bestrafung von Terrorcamp-Besuchen ab. «Wir sehen keine Notwendigkeit», sagte Ministeriumssprecher Ludger Harmeier im Gespräch mit Netzeitung.de. «Der Besuch eines Terrorlagers wäre nicht beweisbar. Die bisherigen Gesetze reichen aus.»

Zustimmung von deutschen Muslimen

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland sprach sich hingegen dafür aus, den Besuch von Terrorlagern unter Strafe zu stellen. Einer der am Dienstag festgenommenen Terroristen hatte ein solches Camp in Pakistan besucht. Die Bundesanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit den vereitelten Anschlägen gegen weitere sieben Verdächtige. Sie lebten teils in Deutschland und teils im Ausland, sagte ein Sprecher der Behörde in Karlsruhe. Es gebe derzeit aber keinen dringenden Tatverdacht und deshalb auch keine Haftbefehle.

Konkret geht es bei den Terrorcamp-Besuchen laut Stünker darum, den so genannten Anti-Terror-Paragrafen 129 im Strafgesetzbuch zu ergänzen. Der 1976 eingeführte Paragraf bestraft bereits heute Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. 2002 wurde die Regelung mit einem Paragrafen 129 b auf ausländische Vereinigungen wie Al Qaeda ausgeweitet. Vorausgesetzt wird dabei aber die Existenz einer dauerhaften Gruppe mit mindestens drei Mitgliedern.

Bestrafung «rechtsstaatlich hochproblematisch»

SPD-Rechtsexperte Stünker wies auf die Schwierigkeit der Beweisführung bei Terrorcamp-Besuchen hin. Die Bestrafung sei «rechtsstaatlich hochproblematisch», warnte er. Nur der Aufenthalt in einem Terrorlager könne mit dem Paragraf 129 nicht geahndet werden. Die Behörden müssten nachweisen, dass der Betroffene auch Mitglied einer terroristischen Vereinigung sei. Im Vordergrund stehe die Frage, was die Verdächtigen konkret gemacht hätten.

Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Ralf Stegner (SPD), äußerte «Sympathie» für einen neuen Straftatbestand der terroristischen Vorbereitungshandlung, sofern das verfassungskonform ausgestaltet werden könne. «Wer in so ein Ausbildungslager fährt, sucht dort keine Erholung, sondern will von Terroristen ausgebildet werden», sagte Stegner «Spiegel Online». «Das sollte unter Strafe gestellt werden.» Ein entsprechendes Gesetz müsste «so präzise gefasst sein, dass wir nicht am Ende ein paar verirrte Turner in der Heide auflesen».

Wer zum Kreis der so genannten Gefährder gehört, legen die Polizeien der Länder fest. Wie Netzeitung.de aus Sicherheitskreisen erfuhr, gibt es in Deutschland zwischen 100 und 150 islamistische Gefährder, die ein Ausbildungslager von Al Qaeda besucht haben oder auf dem Weg dorthin waren.

 
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