02.09.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Ein Jagdgewehr wird mit einer großkalibrigen Büchsenpatrone
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Im Bundesinnenministerium gibt es Überlegungen, das Waffenrecht zu lockern. Sportschützen soll es künftig erlaubt sein, bereits mit 18 Jahren eine großkalibrige Waffe zu kaufen.
Rund fünfeinhalb Jahre nach dem Amoklauf von Erfurt will die Bundesregierung das Waffenrecht wieder lockern. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Stefan Kaller, bestätigte am Sonntag einen «Spiegel»-Bericht, wonach das Mindestalter für bestimmte Schützen und bestimmte Waffen wieder von 21 auf 18 Jahre gesenkt werden soll.
Kritik an den Plänen kommt von den Grünen. Er lehne eine Liberalisierung des Waffenrechtes ab, sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck im Gespräch mit Netzeitung.de. «Je mehr Waffen im Umlauf und je leichter der Zugang zu Waffen im Alltag sind, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie bei einer eskalierenden Alltagssituation auch zum Einsatz kommen», warnte der Grünen-Politiker. «Wer es nicht glaubt, spreche mit Polizeipraktikern und Kriminologen aus den USA.»
Schäubles Sprecher begründete die geplante Novelle damit, dass in ganz Europa einheitliche Regelungen angestrebt würden. Bei dem Amoklauf im April 2002 in Erfurt hatte ein 19 Jahre alter Gymnasiast und Sportschütze 16 Menschen erschossen. Danach war das Mindestalter für den Erwerb und den Besitz von großkalibrigen Gewehren und Pistolen für den Schießsport von 18 auf 21 Jahre erhöht worden.
Der Ministeriumssprecher, man habe in den vergangenen Jahren nicht feststellen können, dass es durch das Heraufsetzen des Mindestalters einen Sicherheitsvorteil gegeben habe. Deshalb solle künftig verlangt werden, dass sich Sportschützen bis 25 Jahre einer besonderen psychologischen Eignungsprüfung unterziehen. Dieser Test solle die allgemeine und eher formelle Zuverlässigkeitsprüfung ersetzen.
Davon verspreche sich das Ministerium einen «entscheidenden Sicherheitsgewinn», sagte Kaller. Er hoffe, dass die Änderung des Waffenrechts noch in diesem Herbst vom Bundeskabinett beschlossen werde.
Sollte das Gesetz wie vom Ministerium geplant im April 2008 in der geänderten Form in Kraft treten, würde es Schützen ab 18 sogar erleichtert, sich stattliche Waffenarsenale anzulegen, heißt es im «Spiegel». Denn anders als bisher dürften sie sich dann auch Pistolen und Gewehre zulegen, mit denen im eigenen Verein gar nicht geschossen werde. (AP)