Revision im Prozess um Rekruten-Misshandlung
29.08.2007
Herausgeber: netzeitung.de
«Wir streben eine Verurteilung wegen Körperverletzung, entwürdigender Behandlung und Misshandlung von Untergebenen an.» Der am meisten belastete 27 Jahre alte Ausbilder war zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil richte sich die Revision nicht.
Bei der Fortsetzung des Prozesses am Mittwoch gegen elf weitere Ex-Ausbilder berichtete ein Zeuge erneut von Übergriffen auf Rekruten. Der frühere Hilfsausbilder sagte nach Angaben eines Gerichtssprechers bei der Verhandlung am Landgericht Münster, dass ein Rekrut ohne Helm gewaltsam mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen worden sei.
Zudem seien die Genitalien eines Rekruten fotografiert worden. Im Prozessverlauf hatten ehemalige Rekruten bereits von anderen Übergriffen berichtet, diese aber teils als nicht demütigend beschrieben. Zu der Revision der Staatsanwaltschaft sagte deren Sprecher Schweer weiter, «wir fühlen uns bestärkt durch den Eröffnungsbeschluss des Oberlandesgerichts».
Im Vorfeld des Prozesses hatten die Münsteraner Richter im Dezember 2005 einen Teil der Anklage gegen neun Beschuldigte nicht zugelassen. Erst das Oberlandesgericht Hamm setzte durch, dass alle Anklagepunkte verhandelt werden mussten. Außerdem sei die Staatsanwaltschaft von den am Montag mündlich vorgetragenen Urteilsgründen nicht überzeugt.
Im bislang größten Strafprozess in der Geschichte der Bundeswehr saßen anfangs 17 frühere Ausbilder und ihr Kompaniechef auf der Anklagebank. Sie sollen bei simulierten Geiselnahmen im Sommer 2004 auf dem Standortübungsplatz Coesfeld im Münsterland 163 Rekruten gefesselt und gedemütigt haben. Gegen elf Angeklagte geht der Prozess weiter, mit Urteilen wird erst gegen Ende des Jahres gerechnet. (dpa)

