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Staatsrechtler gegen V-Leute-Abzug aus NPD

29. Aug 2007 07:09, ergänzt 11:03
Wer von ihnen ist der V-Mann?
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Den von der SPD angestrebten neuen NPD-Verbotsversuch hält der frühere Verfassungsrichter Klein für aussichtslos. Auch Union, Grüne und Liberale bekräftigen ihre Skepsis. Die SPD ist mit ihrem Plan isoliert.

In der Diskussion um die V-Leute des Verfassungsschutzes in der NPD plädiert der Staatsrechtler Hans Hugo Klein gegen einen Abzug. «Keine Regierung kann es sich leisten, ihre Quellen abzuschalten», sagte der Parteienrechtsexperte auf Netzeitung.de im Hinblick auf Überlegungen in der SPD, V-Leute nur aus den NPD-Spitzengremien abzuziehen, um vor dem Bundesverfassungsgericht ein neues Verbotsverfahren möglich zu machen. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hatte vorgeschlagen, die Verbindungsleute auf unteren Ebenen der Partei auch während eines Verbotsverfahrens weiter abzuschöpfen. Klein hält das «für ziemlich unglücklich».

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Weil seiner Ansicht nach nur ein vollständiger Verzicht auf die V-Leute ein Verbotsverfahren möglich machen würde, hält der frühere Göttinger Rechtswissenschaftler einen erneuten Versuch für aussichtslos. «Ich verspreche mir davon nichts.» Das Problem sei, «dass nach einem Abzug der Staat während eines laufenden Verfahrens nicht über taktische Entscheidungen der Parteispitze informiert wäre». Rechtsexperten schätzen, dass der Verfassungsschutz seine Informanten schon Jahre vor Beginn eines Verfahrens abschalten müsste.

Selbst nach der Abschaltung von V-Leuten habe sich immer wieder gezeigt, dass weiter Kontakte zu den Führungsbeamten bestanden, sagte FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen auf Netzeitung.de. Schließlich pflegten beide ein Vertrauensverhältnis. Ein klarer Bruch sei daher nicht möglich. Insofern münde der Verbotsvorstoß in eine «völlig unauflösbare Situation». Ein erneuter Verbotsversuch in Karlsruhe berge ein «hohes Verfahrensrisiko».

Der Vorstoß von SPD-Chef Kurt Beck, der auf dem Parteitag im Oktober einen Beschluss über ein neues NPD-Verbotsverfahren fassen lassen will, war überwiegend auf Skepsis und Kritik gestoßen. Bereits 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht einen Verbotsverfahren abgewiesen, weil nicht auszuschließen war, dass die staatlichen V-Leute das Handeln und die Strategie der NPD gezielt mitbestimmt hatten. Das Scheitern bescherte der NPD einen unverdienten Triumph. «Eine solche Dummheit kann man einmal begehen, sollte sie aber nicht wiederholen», sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Die von der SPD angestoßene Diskussion «verschafft den Rechtsradikalen nur Auftrieb», sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder der «Rheinischen Post».

V-Leute unverzichtbar

SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz forderte, ein neues Verfahren zumindest genau zu prüfen. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) warnte hingegen vor einer «gigantischen Blamage» durch ein neuerliches Scheitern. Ähnlich positionierten sich die Grünen. Nach einem Verbot wäre die Anhängerschaft der NPD noch da und würde sich neue Organisationsformen suchen, sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Sein FDP-Kollege Jörg van Essen mahnte, «wir müssen uns schon etwas mehr Mühe geben im Kampf gegen rechts, als die olle Kamelle des Verbots wieder hervorzuholen». Der erneute Vorstoß aus der SPD für ein Verbot sei «total daneben». Angesichts dieser Bemühungen habe er das Gefühl, «dass da einige aus dem Kindergarten noch nicht herausgekommen sind», so van Essen. Er sei «fassungslos, dass man es darauf anlegt, der NPD den Triumph eines erneuten Scheiterns zu gönnen».

Seine Ablehnung macht der Jurist van Essen an den V-Leuten des Verfassungsschutzes in der NPD fest, die er für unverzichtbar hält: «Es ist gut und richtig, dass es V-Leute in der Szene gibt.» Nur so seien etwa Waffendelikte zu ahnden, sagte van Essen, der vor seinem Bundestagsmandat unter anderem beim Staatsanwaltlichen Staatsschutz Dortmund tätig war.

Sehr skeptisch

Nur die Linkspartei zieht den Sinn der V-Leute in Zweifel: «Oft sind die Geheimdienstspitzel zudem überzeugte Rechtsextremisten, die gezielte Desinformationen an den Verfassungsschutz liefern und dafür noch Agentenlohn erhalten», sagte Innenexpertin Ulla Jelpke. Ihre Verfassungsfeindlichkeit zeige die NPD durch volksverhetzende, rassistische und antisemitische Reden ihrer Funktionäre und in der Parteipresse. Das Problem: Das allein reicht nicht. Der NPD muss vor Gericht auch ein «kämpferisch aggressives» Vorgehen gegen die demokratische Ordnung nachgewiesen werden.

Auch Parteienrechtsexperte Klein zweifelt. Er zeigt sich von der Verfassungsfeindlichkeit der NPD zwar überzeugt, einem Verbot gegenüber jedoch «sehr skeptisch», da sich die NPD öffentlich verfassungskonform gebe. Offiziell stelle sich die Partei nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung: «Da sind die potenziellen Verbotsgegenstände viel zu clever.»

Klein, der einst auch für die CDU im Bundestag saß, machte auch auf das Risiko aufmerksam, dass die NPD nach einem Verbot in Deutschland vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Revision gehen könnte. Die Straßburger Richter hätten in anderen Verbotsverfahren gegen Parteien noch höhere Hürden festgelegt als das deutsche Grundgesetz. «Nach einem Verbot in Karlsruhe hätte das Bundesverfassungsgericht dann zwar verfassungskonform gehandelt, jedoch gegen Völkerrecht verstoßen», warnte Klein. Das würde der NPD einen erneuten Triumph bescheren. (nz/dpa/AP)

 
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