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Gericht kippt Freispruch für Sürücü-Brüder

28. Aug 2007 15:17
5. Strafsenat des BGH ordnet neuen Prozess gegen Brüder von Hatan Sürücü an
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Der Prozess um den Mord an der Deutsch-Türkin Hatan Sürücu wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche für ihre beiden älteren Brüder auf.

Der so genannte Ehrenmord-Prozess um den Tod der 23-jährigen Deutsch-Türkin Hatun Sürücü in Berlin wird neu aufgerollt. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob am Dienstag die Freisprüche für ihre beiden älteren Brüder auf und wies den Fall zur Neuverhandlung an das Berliner Landgericht zurück.

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Der BGH folgte damit dem Revisionsantrag von Bundesanwalt Hartmut Schneider. Er hatte beantragt, die Freisprüche wegen fehlerhafter oder lückenhafter Beweiswürdigung aufzuheben. Die aus einer streng religiösen muslimischen Familie stammende Hatun war im Februar 2005 wegen ihres westlichen Lebensstils erschossen worden.

Freundin spricht von Mordkomplott

Das Berliner Landgericht hatte 2006 nur ihren jüngsten Bruder nach einem Geständnis rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zwei mitangeklagte Brüder im Alter von heute 26 und 28 Jahren waren aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.

Nach Überzeugung der Berliner Staatsanwaltschaft hatte der 28-Jährige die Mordwaffe besorgt und der 26-Jährige bei der Ermordung der Schwester im Berliner Ortsteil Tempelhof Schmiere gestanden.

Vor dem Berliner Landgericht hatte der damals 18 Jahre alte jüngste Bruder die alleinige Verantwortung für den Mord übernommen. Seine frühere Freundin hatte hingegen unter Berufung auf intime Geständnisse des 18-Jährigen von einem Mordkomplott berichtet, an dem auch die älteren Brüder beteiligt gewesen seien. Den Berliner Strafrichtern reichten die Aussagen der damals 16 Jahre alten Schülerin aber nicht für einen Schuldspruch aus. Sachbeweise fehlten, befanden sie.

Alle werden mich hassen

Aus Sicht der Bundesanwaltschaft sind Rolle und Glaubwürdigkeit der Kronzeugin nicht ausreichend ausgeleuchtet worden. Die Berliner Richter seien davon ausgegangen, dass der jüngste Bruder seine Freundin mit Lügengeschichten habe beschwichtigen wollen. Doch es sei viel wahrscheinlicher, dass er im Vertrauen auf die Verschwiegenheit seiner Freundin die Wahrheit gesagt habe, argumentierte Schneider. Warum hätte der junge Mann komplizierte Lügen erfinden sollen - zumal das Mädchen ihm nahezu hörig gewesen sei, fragte der Bundesanwalt.

Die Verteidiger der beiden älteren Brüder widersprachen der These von einem Mordkomplott. Der jüngste Bruder habe zu seinem besten Freund gesagt, «wegen der Tat werden mich alle hassen». Ihm habe der damals 18-Jährige mehr vertraut als einem Mädchen, das er nur zwei Wochen gekannt habe. Die Verteidiger beantragten, die Revision abzuweisen. Hatun hinterließ bei ihrem Tod einen fünfjährigen Jungen. (dpa/nz)

 
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