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V-Leute sollen in die zweite Reihe der NPD

28. Aug 2007 10:57
Ein V-Mann oder nicht? NPD-Demonstration
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Für ein neues NPD-Verbotsverfahren sind Informanten des Verfassungsschutzes besonders bedeutsam. Alle Abschalten? Nur die in Top-Positionen? Oder gar nicht? Diese Frage bewegt Politik und Rechtsexperten.

Beim Thema NPD-Verbot rücken die V-Leute des Verfassungsschutzes immer stärker in den Mittelpunkt der Betrachtung. Das Problem: Wenn die staatlichen Spitzel innerhalb der Parteigremien zu stark Einfluss auf die Arbeit der Partei nehmen, wird ein neuer Anlauf auf das Parteiverbot scheitern. Rechtsexperten erkannten bereits, dass ein Verbotsverfahren sich nicht auf Äußerungen von Personen stützen darf, die im Auftrag des Staates unterwegs sind. Befürworter der geheimdienstlichen Beobachtung hatten dagegen argumentiert, der Staat könne es sich nicht leisten, für die Dauer eines mehrjährigen Verbotsverfahrens die V-Leute in der Partei abzuschalten.

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Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hält eine Zwischenlösung für möglich. Seiner Ansicht nach ist es ausreichend, die V-Leute in den Spitzengremien, etwa dem Parteivorstand, bis zum Beginn eines neuen Verbotsverfahrens abzuschalten, also deren Informationen nicht mehr abzuschöpfen. Wichtig sei, dass der Verfassungsschutz ab dann auf «alternative Quellen» unterhalb der Führungsebene zugreifen könne.

Wiefelspütz appellierte an die Parteien, sich auf eine Diskussion über eine solche Vorgehensweise einzulassen. Ähnlich hatte es auch SPD-Chef Kurt Beck geplant, der seine Partei im Oktober zu einem Beschluss über einen neuen Verbotsversuch bringen will. Beck hält es für ausreichend, wenn die V-Leute vorübergehend zurückhaltender agieren und keinen Einfluss auf die Partei nehmen.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD), wird bereits konkret: Er will ein mögliches NPD-Verbot zum Thema des nächsten Treffens der Ressortverantwortlichen im Dezember machen, wie er der «Welt» sagte.

Überwachung verzichtbar

Wie schwierig nach dem gescheiterten Verbotsverfahren von 2003 ein neuer Anlauf wird, machen Experten deutlich: Wie sein Berliner Kollege Ulrich Battis hält auch der Bonner Verfassungsrechtler Wolfgang Löwer die Abschaltung sämtlicher V-Leute in den Vorständen der Partei für erforderlich. Löwer war Prozessbevollmächtigter des Bundestags im Verbotsverfahren gegen die NPD, das im März 2003 beim Bundesverfassungsgericht scheiterte, weil nach Ansicht der Verfassungsrichter die staatlichen V-Leute einen zu starken Einfluss auf die Aktivitäten der Partei nahmen und sie möglicherweise sogar zu verfassungswidrigem Auftreten drängten.

IMK-Vorsitzender Körting ist einer der Politiker, der die V-Leute in der NPD ebenfalls für verzichtbar hält. «Das verfassungsfeindliche Agieren der NPD ist so offensichtlich, dass es keiner nachrichtendienstlichen Überwachung bedarf.» Andere Verbotsbefürworter warnen vor dem Abzug der V-Leute, weil über Jahre hinweg Informationen aus dem Kern der Partei fehlen würden. Die sind insbesondere wichtig, um der Partei eine «aggressiv-kämpferische Haltung» nachzuweisen – neben der Verfassungsfeindlichkeit eine weitere Voraussetzung für ein Verbot. Darauf machen die Experten von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) aufmerksam. Wie «Bild» berichtet, sehen sie darüber hinaus ein «hohes Verfahrensrisiko» sieht.

Politiker aller Parteien hatten vor einem erneuten Scheitern eines Verbotsverfahrens gewarnt, das der NPD einen ungewollten Triumph bescheren würde. Auf Netzeitung.de sprach sich Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Armin Laschet (CDU) dagegen aus, weil der «Dilettantismus der Innenminister» beim ersten Verbotsversuch schon genügend Schaden angerichtet habe. (nz/dpa/AP)

 
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