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Youtube ignoriert Hassvideos

27. Aug 2007 13:46
Hetze per Mausklick: Youtube
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Die «Zillertaler Türkenjäger», «Landser» oder Frank Rennicke werden ungefiltert auf dem Videoportal präsentiert. Trotz Ermahnungen des Jugendschutzes hat Youtube selbst volksverhetzende Filme nicht entfernt.

Kontrolle versus Freiheit - Das Internet als weltweite Verbindung der Menschen sorgt oft für Konflikte mit nationalen Gesetzen. Jüngster Fall: Das Videoportal Youtube. Auf der Webseite sind Neonazi-Propaganda und selbst indizierte Hassvideos frei zugänglich. Darauf hingewiesen, zeigt sich das Portal ignorant, wie das ARD-Magazin «Report Mainz» berichtet. Youtube habe auf mehr als 100 Abmahnungen von Jugendschutz.net, der Internet-Kontrolleinrichtung der Bundesländer, nicht reagiert.

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Songs der als kriminellen Vereinigung verbotenen Band «Landser» finden sich auf Youtube ebenso wie Aufnahmen des rechtsextremen Liedermachers Frank Rennicke, die Zillertaler Türkenjäger verherrlichen ungehindert Adolf Hitler, wie Stichproben von Netzeitung.de ergaben. Von «Report Mainz», daraufhin angesprochen, erwägt der Zentralrat der Juden in Deutschland nun eine Strafanzeige gegen das Videoportal. Zentralrats-Vizepräsident Salomon Korn forderte die Bundesregierung und Justiz auf, die Veröffentlichung von Neonazi-Clips zu stoppen.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, findet es «skandalös, dass so etwas in Deutschland möglich ist». Die Justiz müsse Handeln, sagte Wiefelspütz dem Magazin. Wegen der Verbreitung rechtsextremer Videos sieht er den Tatbestand der Beihilfe zur Volksverhetzung erfüllt.

Nur Hinweise möglich
Da die Zugriffsmöglichkeiten der deutschen Ermittler häufig an den nationalen Grenzen enden, dürften sich Ermittlungen jedoch schwierig gestalten. Das Videoportal Youtube hat seinen Sitz in Kalifornien, Besitzer des Unternehmens und seiner deutschen Web-Domain ist Suchmaschinen-Marktführer Google.

Die Web-Kontrollstelle Jugendschutz.net präsentiert deshalb ihr Wirken als eine Doppelstrategie von «effektiven Gegenmaßnahmen und Sensibilisierungsarbeit». Entscheidend im Kampf gegen problematische Inhalte ist jedoch, ob sie in den Ländern verboten sind, in denen die betroffenen Firmen sitzen oder die Webseiten registriert. Insofern kann Jugendschutz.net außerhalb Deutschlands auch nur Hinweise geben.

Verantwortlich nach Hinweis
Dies tut es in der von ihm mitgegründete International Network Against Cyber Hate, das heute Meldestellen gegen Rassismus und Diskriminierung aus 14 Staaten vernetzt. Nach eigenen Angaben beobachtete die Rechtsextremismus-Abteilung von Jugendschutz.net 2006 mehr als 1500 Web-Angebote, die unter mehr als 2300 Web-Adressen im Netz zugänglich waren. Knapp 80 Prozent der beanstandeten Inhalte hätten die Seitenbetreiber nach Hinweisen darauf entfernt, hieß es. Als Beleg führen die Kontrolleure unter anderem rapidshare.de an, eine Datei-Tauschbörse, die nach einem Hinweis 90 rechtsextreme Tonträger von den Servern entfernte. Rapidshare.de ist jedoch in Deutschland registriert, der Verantwortliche für die Justiz also weit besser greifbar als Youtube.

Videoportal Youtube
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Nach bisheriger Rechtssprechung und Gesetzeslage sind in Deutschland Webseitenbetreiber dann für die darauf hochgeladene Videos, Fotos, Hör- oder Textbeiträge verantwortlich, sobald sie davon erfahren haben, wie jüngst der Bundesgerichtshof urteilte. Das gelte auch für Youtube, «wenn Youtube präzise auf den bestimmten rechtswidrigen Inhalt hingewiesen wird», betonen Experten der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Tobias Liebau in einer Expertise. Auch Google, das durch eine Zweigniederlassung in Hamburg in Deutschland ansässig ist, sperrte nach Hinweisen bereits volksverhetzende Seiten aus seinen Ergebnislisten aus. Doch was ist mit Unternehmen, die in Deutschland nicht greifbar sind und sich auch außerhalb des Wirkungskreises grenzübergreifender Strafverfolgung befinden?

Eine Kooperation auf internationaler Ebene, wie etwa beim Kampf gegen Kinderpornographie ließe sich nicht erreichen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Bereits auf europäischer Ebene zeigten sich zu starke Unterschiede der Gesetzeslage. Wer Strafanzeige stellen wolle, solle sich an die Staatsanwaltschaft Hamburg wenden. In der Hansestadt hat Google Deutschland seinen Sitz, dessen Mutterunternehmen Youtube besitzt. (nz)

 
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