Staatsrechtler sieht gute Chancen für NPD-Verbot
24. Aug 2007 12:54, ergänzt 16:55
 |  NPD-Kundgebung
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Die Ausländerhatz von Mügeln nährt die Diskussion um Sinn oder Unsinn eines neuen Versuchs, die NPD zu verbieten. Unterstützung kommt mittlerweile sogar aus der CDU.
Die Hetzjagd auf Inder im sächsischen Mügeln hat die Debatte über ein Verbot der rechtsextremen NPD neu belebt. Der Vorstoß von SPD-Chef Kurt Beck für ein neues Verbotsverfahren wurde am Freitag allerdings überwiegend mit Skepsis aufgenommen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) warnte davor, dass ein Verbot erneut vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. Man habe bereits schon einmal eine «unliebsame Erfahrung» gemacht. 2003 war das Verbot an der Rolle von Verbindungsleuten gescheitert, die der Verfassungsschutz in die NPD-Spitze eingeschleust hatte.
Auslöser der neuen Debatte waren die ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Mügeln - auch wenn nicht klar ist, ob unter den Tätern NPD-Anhänger waren. Daraufhin bezeichnete Beck die neue Prüfung eines NPD-Verbots in der «Leipziger Volkszeitung» als «unabdingbar». Der SPD-Vorstand hatte am schon Montag ein länger vorbereitetes Papier für den bevorstehenden Parteitag auf den Weg gebracht, in dem sich die Sozialdemokraten für ein Verbot aussprechen. Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) nannte die ausländerfeindliche Partei eine «Schande für unser Land». Bei den anderen Parteien überwog auch die Skepsis. Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hält dagegen ein neues Verbotsverfahren unter bestimmten Bedingungen für aussichtsreich. «Man müsste eine Klage völlig neu begründen und weniger Verfassungsschutz-Spitzel einsetzen als beim letzten Mal; sie dürfen jedenfalls nicht dominant sein», sagte er der in Halle erscheinenden «Mitteldeutschen Zeitung». Battis setzt auch darauf, dass sich währen der Zeit der Vorbereitung der zuständige Senat des Verfassungsgerichts neu besetzt ist. Andere Richter würden auch anders entscheiden als 2003, so seine Hoffnung.
Damals war der Versuch, die NPD zu verbieten gescheitert, was der rechtsextremen Partei einen großen Propagandaerfolg beschert hatte. Seither herrschten große Zweifel am Erfolg eines zweiten Versuchs. Das Grundgesetz setzt hohe Hürden für ein Parteienverbot einer Partei. Die Verfassungsrichter müssen ihr eine «aggressiv-kämpferische» Haltung gegen die freiheitliche Grundordnung nachweisen - oder sogar die Absicht, diese Grundordnung beseitigen zu wollen. Staatsrechtler Ulrich Battis meint, die NPD biete juristisch gesehen heute mehr Angriffsflächen als damals. «Es spricht einiges dafür, dass es im Verlauf der letzten zwei bis drei Jahre eine weitere Radikalisierung der NPD gegeben hat.»
Nicht auf der Tagesordnung
Unterstützung erhielt der Beck-Vorstoß von Juso-Bundeschef Björn Böhning. «Ein neues und seriös geprüftes NPD-Verbotsverfahren ist der absolut richtige Weg», sagte Böhning im Gespräch mit Netzeitung.de. «Wir müssen der NPD die politische und finanzielle Grundlage entziehen.»
Auch die Gewerkschaft der Polizei unterstützte Beck. «Die rechte Szene wäre damit grundsätzlich handlungsunfähiger, sie verlöre das Schein-Gütesiegel, eine nicht verbotene, also eine demokratische Partei zu sein», sagte Gewerkschaftschef Konrad Freiberg der «Leipziger Volkszeitung». Unionspolitiker reagierten dagegen skeptisch. Auch das Bundesinnenministerium argumentierte, bei einem neuen Verfahren müsste man die Beobachtung der NPD mit nachrichtendienstlichen Mitteln beenden. Dies halte das Innenministerium weiterhin für notwendig. Ebenso stemmte sich das Bundesfamilienministerium gegen einen erneuten Verbotsversuch. «Das steht nicht auf der Tagesordnung», sagte Ministerin Ursula von der Leyen.
Probleme bei der Beweisführung in einem Verbotsverfahren können entstehen, wenn Erkenntnisse verdeckter Ermittler, so genannter V-Leute, verwendet werden. Bei Spitzeln stellt sich die Frage, ob diese möglicherweise als Provokateure agierten. Diese Unklarheit ließ 2003 das NPD-Verbotsverfahren scheitern. Zwar gebe es «keine Zweifel, dass die NPD nicht nur verfassungsfeindlich ist, sondern den Staat auch aggressiv bekämpft», sagte Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach (CDU) auf Netzeitung.de. Im Gegensatz zu Staatsrechtler Battis hält er jedoch den Abzug sämtlicher V-Leute für notwendig. Aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidung von 2003 befinde sich die Politik in einem «echten Dilemma», meinte der CDU-Innenexperte. Für ein erfolgreiches Verbot müssten alle verdeckten Ermittler aus der Partei abgezogen werden. «Angesichts der Gefährlichkeit der NPD wäre das jedoch sehr risikoreich». Denn dann gingen «wichtige» Informationen aus dem Innenleben der Partei verloren. «Deswegen bin ich gegenüber einem neuen Verbotsantrag sehr skeptisch», sagte Bosbach.
Zweiter Triumph
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), plädierte dafür, die V-Leute für die Dauer des Verfahrens abzuziehen. Könnte man die Partei verbieten, wäre er bereit, «den Preis dafür zu bezahlen», sagte Edathy. Das Problem: Entscheidend für die Verbots-Argumente dürften jedoch die Aktivitäten der Partei vor Beginn des Verfahrens sein, also Phasen, in denen die Partei noch von V-Leuten infiltriert ist.
Unverhoffte Zustimmung von CDU-Seite erhielt Beck aus Sachsen-Anhalt. Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) würde ein Verbot «nach sorgfältiger Vorbereitung» unterstützen. Doch er warnt auch vor den Folgen eines Scheiterns. «Eine zweite Abweisung durch das Bundesverfassungsgericht wäre allerdings noch schlimmer als der jetzige Zustand.» An der Stelle ist sich Böhmer mit Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach einig: «Sollte ein erneuter Verbotsantrag wieder scheitern, wäre das ein zweiter Triumph für die NPD, und das sollten wir uns alle ersparen», sagte Bosbach. Ebenso argumentierte Grünen-Innexperte Hans-Christian Ströbele im Sender n-tv.
1,4 Millionen
Bei allem Streit über den Sinn eines neuen Verfahrens herrscht unter den demokratischen Parteien indes Konsens, dass ein Verbot der NPD das Problem nicht aus der Welt schaffen würde. Auch CDU-Politiker Bosbach warnte zugleich davor, den Eindruck zu erwecken, als könne man durch ein Verbot der NPD allein das Problem von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland lösen. «Wenn man eine Partei verbietet, gibt es deren Anhänger und ihr extremistisches Gedankengut immer noch.» So ermittelte die Universität Leipzig kürzlich, dass sich jeder sechste Deutsche nach einem «Führer» sehnt. Etwa jeder vierte Deutsche stimmte ausländerfeindlichen Aussagen zu.Die NPD hat Abgeordnete in den Landesparlamenten von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Für besonderen Ärger sorgt die Parteienfinanzierung. Man könne es der Öffentlichkeit nicht erklären, weshalb der Staat eine Partei unterstütze, die die Demokratie abschaffen wolle, meint nicht nur der SPD-Abgeordnete Edathy. 2006 erhielt die NPD auf Grund ihrer Wahlerfolge 1,4 Millionen Euro vom Staat - das waren mehr als 40 Prozent ihrer Gesamteinnahmen. (nz/dpa/AP)