13. Aug 2007 16:33
Erneute Niederlage für die NPD: Der rechtsetxremen Partei gelang es auch nicht mit einem Eilantrag in Karlsruhe, eine Kundgebung für den Hitler-Stellvertreter durchzusetzen.
Rieger hatte anlässlich des 20-jährigen Todestages von Heß eine Kundgebung in Wunsiedel beantragt. Sie wurde jedoch von den dortigen Versammlungsbehörden verboten. Die Rechtsmittel blieben vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth und vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ohne Erfolg. Auch der Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte jetzt. Wie die Pressesprecherin des Bundesverfassungsgerichts, Dietlind Weinland, mitteilte, sah es eine Kammer des Ersten Senats als zumutbar an, dass der Antragsteller zunächst das Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abwarte. Dort wird entschieden, ob das Verbot der Heß-Kundgebung im Jahr 2005 rechtmäßig war. Erst wenn diese Hauptsache-Entscheidung vorliege, könne Verfassungsbeschwerde eingelegt werden.
Heß starb am 17. August 1987 im Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau und wurde in Wunsiedel beerdigt. Seither organisierten Rechtsextremisten immer wieder Gedenkveranstaltungen. Zwischen 2001 und 2004 waren die Kundgebungen erlaubt, bei denen Tausende von Neonazis aufmarschierten. Seit 2005 wurden die Gedenkveranstaltungen auf Grund verschärfter Gesetze verboten. (AP)