netzeitung.deMassenklage gegen Vorratsdatenspeicherung

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Liefert jede Menge Verbindungsdaten: Der Surfer (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Liefert jede Menge Verbindungsdaten: Der Surfer
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Bereits 5000 Bundesbürger unterstützen eine geplante Verfassungsklage gegen die sechsmonatige Speicherung ihrer Telekommunikationsdaten. Ein entsprechendes Gesetz soll Anfang 2008 in Kraft treten.

In ziemlich genau fünf Monaten soll es soweit sein: Gelingt es nicht, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen, verlängern die Telekommunikationsanbieter ab Jahresbeginn 2008 die Speicherfrist für Verbindungsdaten ihrer Kunden auf mehr als das Doppelte. Jeder Telefonkontakt, jede SMS, jede E-Mail, jede angesurfte Webseite wird mit Adresse, Absender und Zeit festgehalten und erst nach sechs Monaten gelöscht. Bisher hoben die meisten Telekommunikationsunternehmen die Daten für deren Abrechnung 90 Tage auf.

Von der Speicherung verspricht sich die EU größere Chancen für die Strafverfolger im Kampf gegen das Verbrechen und erließ eine entsprechende Richtlinie. Auf Antrag bei einem Richter sollen Ermittler in die Daten Einsicht nehmen dürfen. Das Bundesjustizministerium schrieb das dafür erforderliche Gesetz, das der Bundestag im April bereits beschloss.

Dass die halbjährige Speicherfrist Realität wird, ist unwahrscheinlicher geworden, seit sich bis Ende Juli 5000 Bundesbürger für eine Verfassungsklage ausgesprochen haben. Sofort nach Verkündung des Gesetzes will der Arbeitskreis, eine Vereinigung von Bürgerrechtlern und Datenschützern, Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe eine Sammelklage vorlegen. «Der gigantischsten Datensammlung Deutschlands setzen wir die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik entgegen», kündigt Arbeitskreis-Jurist Patrick Breyer an. Die Regierungsparteien, deren Abgeordnete im Bundestag das Gesetz beschließen werden, «erwartet ein fulminantes Waterloo» vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Regierung solle besser die anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung abwarten.

Der Arbeitskreis sieht in der Datensammlung eine «Totalprotokollierung» des Volkes, für den Fall, dass Einzelne zu Verbrechern würden. Seine Chancen, das Gesetz zu kippen, sieht er als nicht schlecht an. Die Speicherung dürfe nicht allgemein der Strafverfolgung dienen, entschied schon 2003 das Bundesverfassungsgericht. Vielmehr sei eine «Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis» vonnöten. Eine Vorrats-Protokollierung widerspreche dem eklatant, argumentiert der Arbeitskreis. Zudem sind die Bürgerrechtler nicht allein: Auch Vertreter der Bundestags-Opposition sehen die Speicherpläne kritisch. Auch der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, der schon gegen den Lauschangriff oder das umstrittene Luftsicherheitsgesetz vor Gericht zog, kündigte eine Klage an.

Für das Web ediert von Tilman Steffen