01. Aug 2007 16:14
Das Bundesinnenministerium hatte mehrere Bundessportfachverbände auf ihren Umgang mit Doping hin überprüfen lassen. Das Ergebnis ist ernüchternd.
Wenn im Einzelfall ein Sportler des Dopings überführt werde, könne vom jeweiligen Verband oder dem Olympiastützpunkt nur Geld zurückgefordert werden, wenn diese selbst die Auflagen aus den Zuwendungsbescheiden nicht eingehalten hätten, insbesondere die Regeln der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) verletzt hätten, heißt es in dem Bericht. Insoweit halte die Projektgruppe in einzelnen Fällen eine weitere Prüfung für erforderlich. Darüber hinaus wird die Überprüfung weiterer Verbände und Stützpunkte empfohlen. Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am 30. Mai eingesetzte Projektgruppe «Sonderprüfung Doping» (PGD) hatte sechs Bundessportfachverbände - Radsport, Leichtathletik, Schwimmen, Kanu, Eisschnelllauf, Behindertensport - sowie fünf Olympia-Stützpunkte kontrolliert.
Das Bundesinnenministerium (BMI) kritisierte vor diesem Hintergrund die Doping- Kontrollpraxis in Deutschland scharf. Es bestünden «zum Teil noch erhebliche Mängel», hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung des BMI. Daher werde auch die Rückzahlung von Fördergeldern nicht ausgeschlossen. (AP/dpa)