netzeitung.deBombodrom bleibt bombenfrei

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Mobil gemacht gegen Bombenwürfe (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Mobil gemacht gegen Bombenwürfe
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Das Bombodrom-Gelände in Nordbrandenburg hätte die Bundeswehr nur allzu gern als Bombenabwurfplatz genutzt. Doch die Klagen von Anwohnern hatten nun Erfolg.

Die Bundeswehr darf das Bombodrom-Gelände in der Kyritz-Ruppiner Heide in Nordbrandenburg auch weiterhin nicht als Bombenabwurfplatz nutzen. Das Verwaltungsgericht Potsdam gab am Dienstagabend drei Musterklagen von Anwohnern statt, die sich gegen die drohende Lärmbelastung gewandt hatten.

Die Rechtsstreitigkeiten um den 142 Quadratkilometer großen Luft-Bodenschießplatz dauern inzwischen schon 14 Jahre. Mögliche Folgeinstanzen ändern an der Grundrichtung des Urteils voraussichtlich nichts mehr. Das Gericht bemängelte, dass die zumutbare Lärmbelastung fehlerhaft ermittelt worden sei. Außerdem seien die Auswirkungen von Formationsflügen auf die Spitzenwerte der Lärmentwicklung ebenso wenig berücksichtigt worden wie die Auswirkungen von eventuell höheren Fluggeschwindigkeitenn sowie von Steigflügen außerhalb des Übungsgeländes.

Das strittige Gebiet liegt im Viereck der Städte Wittstock, Rheinsberg, Neuruppin und Kyritz. Ursprünglich war es von den sowjetischen Streitkräften genutzt worden. Nach deren Abzug beanspruchte die deutsche Luftwaffe das Land für sich. Die Bundeswehr scheiterte am Dienstag mit dem Versuch, das Verfahren mit der Bestellung eines weiteren Lärmgutachtens zu verlängern. Es ging um drei Musterklagen von insgesamt 20 Klagen gegen die Anlage.

Das Verfahren war begleitet von Protesten der Bürgerinitiativen «Freie Heide» und «Pro Heide» aus Anwohnern, Tourismusbetrieben der Region und Naturschützern, die sich seit 1992 gegen den Übungsplatz wehren.

Jubel im Gerichtssaal
Nach der Urteilverkündung brach Jubel im Gerichtsaal aus. Die Bundeswehr plant 1.700 Einsätze pro Jahr mit jeweils teils mehreren Tiefflügen der Kampfbomber in Tiefflügen bis 150 Meter. Tiefstflugbelastungen solle es nach Darstellung der Bundeswehr jedoch statistisch nur alle dreieinhalb Monate geben.

Vor dem Verwaltungsgericht hatte sich am Dienstag ein Gutachterstreit über die Frage entzündet, ob die Lärmbelastungen Gesundheitsschäden bei der Bevölkerung oder bei einem im Lärmkegel liegenden Putenhof auslösen werden oder nicht. Dabei meldete das Gericht mehrfach Zweifel daran an, ob die Bundeswehr die Belastung der Region durch Flug- und Schießlärm realistisch einschätzt.

Für Verwirrung sorgte unter anderem die Darstellung des Militärs, dass über dem Abwurfplatz nicht im Formationsflug geübt werde, während der Verwaltungsbescheid das Gegenteil ausführt. Strittig behandelt wurde unter anderem die Frage, ob mit dem geplanten Militärbetrieb das Grundrecht der betroffenen Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit gewahrt werde und ob gegebenenfalls die gesetzlichen Grundlagen für dessen Einschränkung vorlägen.

«Blühende Landschaft»
Der Anwalt der Kläger, der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen, argumentierte, dass die ansässige Bevölkerung in der Region nördlich von Berlin in den vergangenen 15 Jahren in den Aufbau des sanften Tourismus investiert habe. Die dadurch entstandenen «blühenden Landschaften», die mit dem Solidaritätszuschlag und mit EU-Mitteln mit mehreren 100 Millionen Euro gefördert worden seien, würden zerstört, wenn der Übungsbetrieb genehmigt würde. (dpa)