26. Jul 2007 20:17
Gegen heimliche Ermittlungen von Polizisten hat der Bundesgerichtshof prinzipiell nichts einzuwenden. Grundlegende Rechte der Beschuldigten müssen laut einem Urteil jedoch gewahrt bleiben.
Damit hob das Karlsruher Gericht das Urteil gegen einen Gelegenheitsarbeiter auf, der für den Tod eines Mädchens auf Mallorca verantwortlich sein soll. Ein getarnter Beamter hatte sich das Vertrauen des damals inhaftierten Verdächtigen erschlichen und diesen zu einem Geständnis gedrängt. Dem BGH-Urteil zufolge haben die Ermittler damit grundlegende Rechte des Angeklagten, sich vor Gericht nicht selbst belasten zu müssen, «massiv verletzt». Vor seinem Geständnis hatte sich der heute 41-Jährige gegenüber der Polizei auf sein Schweigerecht berufen. Nun muss das Landgericht Wuppertal erneut über den Fall verhandeln. (Az: 3 StR 104/07 vom 26. Juli 2007)
Der Mann war wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen und - unter Einbeziehung anderer Taten - zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er soll das 15-jährige Mädchen aus dem Sauerland in seiner Wohnung auf Mallorca mit Chloroform betäubt haben, was ihren Tod verursacht habe.
Im jetzt anstehenden neuen Prozess darf das Landgericht weder das anfängliche Geständnis des Angeklagten verwerten noch dessen spätere Aussagen bei der Polizei. Weil die Strafverfolger damals kaum weitere Beweise in der Hand hatten, dürfte eine neuerliche Verurteilung schwierig werden.