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Schäuble plant vorbeugenden Lauschangriff

12. Jul 2007 20:48
Schäubles Wille: Abhören ohne konkreten Verdacht
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Jeder Dorfpolizist darf potenzielle Gefahren abwehren, nur das Bundeskriminalamt nicht, beschwerte sich BKA-Chef Ziercke jüngst. Nun ist er seinem Ziel ein Stück näher. Ein Schäuble-Gesetz soll es möglich machen.

Ohne Verdacht keine Ermittlungen – dieser Leitsatz der Strafverfolgung ist seit dem 11. September 2001 obsolet. In Zeiten des Terrors kommt es vor allem darauf an, das Verbrechen im Vorfeld zu verhindern. Denn hat der Selbstmordattentäter die Bombe erst einmal gezündet, ist es zu spät, und bestrafen kann die Justiz dann auch keinen Täter mehr.

Mehr in der Netzeitung:
Gefahrenabwehr, heißt das Gebot der Neuzeit. Das ist seit jeher Sache der Polizeien, und die unterstehen den Ländern. Dass der Bund bisher bei der präventiven Arbeit benachteiligt war, ist Innenminister Wolfgang Schäuble seit Jahren zuwider. Deshalb will er dem Bundeskriminalamt umfassende Kompetenzen bei der Gefahrenabwehr zubilligen.

Vorbeugend soll das Bundeskriminalamt nun künftig auch Wohnungen verwanzen dürfen. Das berichtet die in Berlin erscheinende «Tageszeitung» unter Berufung auf einen Entwurf für ein neues BKA-Gesetz. Dabei solle ein Lauschangriff auch dann möglich sein, wenn möglicherweise Privatgespräche geführt würden. Das Material soll dann anschließend ein Richter sichten, der der Polizei anschließend die Teile der Gespräche freigeben soll, die nicht die Privatsphäre betreffen.

Lauschaktion abbrechen

Im Bundesinnenministerium will man davon nichts wissen. «Der Gesetzentwurf ist noch in der Ressortabstimmung, bis zu deren Abschluss wir uns inhaltlich nicht näher äußern werden», sagte ein Sprecher.

Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2004 müssen Ermittler bislang Lauschaktionen sofort abbrechen, wenn in der Wohnung Gespräche mit engen Angehörigen geführt werden und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese Tatbeteiligte sind. Dies wurde mehrfach von Sicherheitsbehörden beklagt.

Wie die «taz» weiter herausfand, erlauben die 25 Paragrafen des Gesetzes dem BKA auch heimliche Online-Durchsuchungen – bei denen die Ermittler über die Online-Verbindung in den Rechner von potenziell Verdächtigen eindringen.

Länderübergreifende Gefahr

Auf der Festplatte dürfe zwar nur unter Verwendung von Suchbegriffen gestöbert werden, «die nicht zur Erfassung von Inhalten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung» führen. Allerdings darf das BKA demnach nach Urlaubsbildern suchen, wenn sich dahinter möglicherweise Fotos aus Al-Qaeda-Camps verbergen.

Hintergrund:
Als Voraussetzung für die präventive Arbeit des BKA gilt eine länderübergreifende Gefahrensituation oder eine Unklarheit über die Frage, welches Bundesland zuständig ist, wie die Zeitung berichtet. BKA-Chef Jörg Ziercke geht demnach davon aus, dass beim islamistischen Terror häufig eine länderübergreifende Gefahr vorliegt. «Derzeit gibt es bundesweit im Bereich Islamismus 228 Ermittlungsverfahren, 109 davon betreibt das BKA. So ähnlich wird es bei der Gefahrenabwehr wohl auch aussehen.»

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Viele Fragen

Über neue Anti-Terror-Maßnahmen gibt es seit Wochen Streit in der Koalition. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz stellte zuletzt für heimliche Online-Durchsuchungen Mindestbedingungen. «Nötig sind ein Richtervorbehalt, der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und eine Benachrichtigungspflicht des Bundeskriminalamtes an die Betroffenen», hatte er der Tageszeitung «Die Welt» gesagt und damit bei der Union Frohlocken ausgelöst. «Der Kollege Wiefelspütz rennt mit Anlauf offene Türen ein», sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach.

Justizministerin Zypris ist von der Methode dagegen ganz und gar nicht überzeugt. Wie sie ziehen große Teile des Regierungspartners SPD die Notwendigkeit an sich in Zweifel. Um das BKA-Gesetz zu retten, schlugen SPD-Vertreter deshalb kürzlich vor, die umstrittene Online-Durchsuchung ganz aus dem Gesetz herauszulösen. Die Union rechnet dagegen mit einer Einigung bis Herbst. «Wir müssen dafür das Grundgesetz ändern», sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder.

Offen ist noch immer, ob die das BKA Methode zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung anwenden dürfen soll – oder für beides. Offen ist ebenso, ob ein Richter dem BKA die Lausch- oder Schnüffelmaßnahme vor Beginn genehmigen muss. Eine Arbeitsgruppe beider Ministerien will sich am Freitag erneut mit dem Thema befassen. (nz/dpa/AP)

 
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