12. Jul 2007 18:52
Aus Protest gegen das neue Zuwanderungsgesetz haben drei türkische Verbände den Integrationsgipfel bei Bundeskanzlerin Angela Merkel boykottiert. Anlass war das jüngst beschlossene Zuwanderungsgesetz.
Die Verbände fühlen sich vor allem durch die Verschärfung der Regeln für die Familienzusammenführung diskriminiert. Das Gesetz ist bereits von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und muss nun noch von Bundespräsident Horst Köhler auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft und unterzeichnet werden. Hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte:– Für den Nachzug von Ehegatten gilt künftig ein Mindestalter von 18 Jahren. Damit will die Regierung gegen Zwangsehen vorgehen.
– Aus dem Ausland nachziehende Ehegatten müssen künftig zudem Deutschkenntnisse nachweisen. Nach Angaben der Bundesregierung reichen 200 bis 300 Wörter aus. Mit der Maßnahme soll die Integrationsfähigkeit gestärkt werden.
– Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen müssen Zuwanderer künftig mit Sanktionen rechnen.
– Die Hürden für den Zuzug von Fachkräften werden deutlich gesenkt. Die bisherige Mindestinvestitionssumme wird von einer Million auf 500.000 Euro und die Zahl der zu schaffenden Arbeitsplätze wird von zehn auf fünf gesenkt.
– Als neue Einbürgerungsvoraussetzung enthält das Gesetz den Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland. Damit wird für die Länder die Voraussetzung geschaffen, Einbürgerungskurse anzubieten.
– Abgelehnte Asylbewerber, die nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, sollen die Chance auf einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen. Von der Neuregelung können nur Ausländer profitieren, die mindestens sechs Jahre (Familien) oder acht Jahre (Alleinstehende) in Deutschland leben. Zudem müssen sie weitere Bedingungen erfüllen: Dazu zählen Deutschkenntnisse, keine Bezüge zu extremistischen Organisationen, keine Vorstrafen. Die Betroffenen haben bis Ende 2009 Zeit, eine Arbeit zu finden. Sie erhalten dafür einen gesicherten Aufenthaltsstatus «auf Probe», den sie wieder verlieren, wenn die Jobsuche erfolglos verläuft. Zusätzliche Sozialleistungen sollen durch die Regelung nicht anfallen.
– Der Gesetzentwurf enthält auch mehrere Sicherheitsmaßnahmen. Die Zusammenarbeit der Ausländer- und Sicherheitsbehörden soll verbessert und die Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken in Visaanträge soll zur Regel werden. (AP)