netzeitung.deMerkel soll im Sicherheits-Streit schlichten

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Gegner: Schäuble und Justizministerin Zypries (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Gegner: Schäuble und Justizministerin Zypries
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Online-Durchsuchung, Lauschangriff, gezieltes Töten - unversöhnlich stehen sich die Koalitionäre in Sachen Gefahrenabwehr gegenüber. Nun soll die Kanzlerin vermitteln. Hintergrund: Abschied von der Anarchie Verfassungsschutz: Online-Fahndung ein Muss Schäuble und der Überwachungsstaat

Im Streit über das Gesetz zur Online-Fahndung will Bundeskanzlerin Angela Merkel noch in dieser Woche ein Machtwort sprechen. Die Kanzlerin wolle, dass das BKA-Gesetz in den nächsten Tagen unter Dach und Fach gebracht werde, sagte Regierungssprecher Thomas Steg. «Sie will sich auch selbst in die Gespräche einschalten und eine Verständigung herbeiführen.» Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die SPD sieht darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Das Gesetz soll dem BKA die gesetzliche Grundlage zur terroristischen Gefahrenabwehr geben. Diese wurde ihm mit der Föderalismusreform übertragen. Neu geregelt werden außerdem die Rasterfahndung und der Lauschangriff.

Das Innenministerium ist trotz heftiger Kritik von der Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen überzeugt. Dieser Punkt sei nicht verhandelbar, hieß es. Die SPD dagegen sieht darin einen Grundrechtseingriff. Offen sei, ob eine Verfassungsänderung nötig sei. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Zweifel hat die SPD auch an der Notwendigkeit. Die Sozialdemokraten hatten deshalb vorgeschlagen, die Online-Durchsuchung aus der Novelle des BKA-Gesetzes herauszulösen.

Verdächtiges senden
Experten rätseln noch an einer technischen Möglichkeit, die Online-Fahndung verfassungskonform zu gestalten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff muss der Kernbereich der privaten Lebensführung geschützt bleiben. Fraglich ist, wie ein auf den Computer von Verdächtigen eingeschleuster Trojaner vor Privatem Halt machen kann. Das Spionageprogramm soll Verdächtiges auf der Festplatte erschnüffeln und über die Online-Verbindung an die Fahnder senden.

Das Innenministerium hatte kürzlich die Zusammenarbeit in einer Arbeitsgruppe mit Justizministerium und Sicherheitsbehörden aufgekündigt und erklärt, man habe das Gefühl, dort nur hingehalten zu werden. Zypries wolle abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht seine Prüfung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes abgeschlossen habe, das Online-Durchsuchungen vorsieht. Das Urteil wird für März 2008 erwartet.

Schwierige Verhandlungen
Ursprünglich sollte Schäubles Gesetzentwurf am Mittwoch dem Kabinett vorgelegt werden, was am koalitionsinternen Streit scheiterte. Für Merkel sei es primär wichtig, dass das BKA-Gesetz in der Koalition «sehr schnell beschlossen wird», sagte Regierungssprecher Steg. Noch in dieser Woche wolle sie dazu mit den zuständigen Koalitionspolitikern, unter anderem SPD-Parteichef Kurt Beck, und Kabinettsmitgliedern sprechen. Es gehe darum auszuloten, welche Möglichkeiten es gebe, möglichst schnell zu einer Änderung des Gesetzes zu kommen. Steg wies darauf hin, dass mit Ausnahme der Regelungen über die Online-Durchsuchung, mit der Computer ausgeforscht werden sollen, eine Verständigung erreicht sei.

Schäuble erwarten schwierige Verhandlungen mit der SPD. «Heimliche Online-Durchsuchungen als Bestandteil des BKA-Gesetzes sind der verfassungsrechtlich schwierigste Punkt. Hier werden strengste rechtsstaatliche Anforderungen zu stellen sein», sagte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Das Gesetz an sich hält er für nötig. Das BKA-Gesetz sei «das wichtigste Sicherheitsgesetz der großen Koalition» und «insgesamt unverzichtbar», da die neue Kompetenz des Bundes in der Abwehr terroristischer Gefahren klar definiert werden müsse.

Keine Denkverbote
Den Vorschlägen Schäubles zur Terrorismusbekämpfung steht Merkel offen gegenüber. Schäuble hatte in einem «Spiegel»-Interview einen neuen Straftatbestand der Verschwörung vorgeschlagen und auch eine gezielte Tötung von Terroristen in Erwägung gezogen. Der Minister denkt außerdem an Auflagen für Gefährder, die nicht abgeschoben werden können. Gefährlichen Personen sollte die Nutzung des Internets und des Handys untersagt werden können. Damit hatte Der Minister nicht nur den Regierungspartner verärgert, sondern auch die Opposition zusätzlich gegen sich aufgebracht.

Kabinettsmitglieder müssten in ihrer Zuständigkeit über den Tag hinaus denken, sagte Steg. Schäuble habe Denkanstöße gegeben. «Im Kampf gegen den Terrorismus darf es nach Überzeugung der Bundeskanzlerin weder Denkblockaden noch Denkverbote geben.» Er fügte hinzu, Richtschnur für den Rechtsstaat müsse allerdings das Grundgesetz sein. Im Ressortkreis müssten die Vorschläge noch einmal geprüft werden, inwieweit sie geeignet und tauglich seien. Mit der konkreten, kurzfristigen Regierungspolitik hätten sie jedoch nichts zu tun. (nz/dpa)