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Abgeordnete wollen Transparenzregeln überarbeiten

06. Jul 2007 10:37
Transparenz in Gefahr: Die Reichstagskuppel über dem Bundestag
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Seit jeder die Nebeneinkünfte der Bundestags-Parlamentarier nun einsehen kann, regt sich Kritik am dafür verantwortlichen Abgeordnetengesetz. Erste Mandatsträger rechnen mit weiteren Klagen.

Die teilweise Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten sorgt für massive Kritik. Obwohl das Abgeordnetengesetz bereits seit Jahren verabschiedet ist, wenden sich Anwaltsverbände gegen jede Veröffentlichung. Nur eine Klage von neun Abgeordneten gegen eine Offenlegung der Nebeneinkünfte hatte den Aufschub bis diese Woche bewirkt.

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Schon Bundestagspräsident Norbert Lammert sah das in Karlsruhe nur knapp ergangene Urteil als Anlass, die Regelungen noch mal zu überdenken. Der SPD-Abgeordnete Peter Danckert, der mit acht Kollegen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt hatte, sieht sogar erheblichen Änderungsbedarf. Das Gesetz verfehle seine eigentlichen Ziele, sagte er dem «Tagesspiegel». Es sei nicht zu erkennen, ob die Parlamentarier in der Ausübung ihres Mandats beeinträchtigt würden.

Der CSU-Abgeordnete Max Straubinger, ebenfalls einer der Kläger, hält die Regelung für unpraktikabel. Frühere Berufe vor der Abgeordnetentätigkeit und dann hinzu gekommene müssten unterschiedlich behandelt werden, sagte er der «Passauer Neuen Presse». Für Uwe Küster, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, ist das Urteil «nur ein Sieg dritter Klasse». Er rechnet mit weiteren Klagen. «Rechtsfrieden erhalten wir damit nicht.» Anhand der Argumente der Verfassungsrichter müsse der Bundestag das Abgeordnetengesetz noch einmal überarbeiten.

Hintergrund:
Der Verwaltungswissenschaftler Hans Herbert von Arnim eine weiter gehende Transparenz. Wie die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International befürwortete er in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa detailliertere Angaben zu den Nebeneinkünften, die bisher nur in Größenordnungen genannt sind. «Wenn das, was die Karlsruher Kläger nun veröffentlicht haben, wirklich alles ist, versteht man nicht, warum sie überhaupt geklagt haben», sagte von Arnim. Ähnliches hatte auch schon der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis gesagt.

Schwierigkeiten für die zahlreichen Anwälte unter den Parlamentariern beklagte der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Bernhard Dombek. Für ihn ist die anonymisierte Nennung von Mandanten nicht anonymisiert genug. Wenn Anwälte nur wenige Mandate wahrnähmen, lasse sich auch von einer pauschalen Angabe möglicherweise auf ihre Mandanten schließen, sagte er dem «Tagesspiegel». Ebenso werden Auswirkungen auf die Attraktivität des Volksvertreter-Jobs befürchtet. «Es wird in Zukunft schwieriger, die Tätigkeit als Parlamentarier für Freiberufler interessant zu machen», sagte der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Hartmut Kilger, der Zeitung.

Staatsrechtler Battis sagte hingegen, er glaube nicht, dass das Urteil sich wesentlich auf die Attraktivität eines Bundestagsmandats auswirke, sagte der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis dem «Tagesspiegel». Die Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff habe «zu Recht darauf hingewiesen, dass Selbstständige im Bundestag weit überrepräsentiert sind». (nz/dpa)

 
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