netzeitung.deDie Privatkopie bleibt erlaubt

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Linke sieht Gefahr einer "Kriminalisierung der Schulhöfe" (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Linke sieht Gefahr einer "Kriminalisierung der Schulhöfe"
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Nach langem Ringen hat der Bundestag mit großer Mehrheit für die Gesetzesnovelle zum Urheberrecht gestimmt. Allerdings fehlt einigen eine «Bagatellklausel».

Privatkopien von nicht geschützten CDs und DVDs bleiben weiterhin erlaubt. Das sieht die Reform des Urheberrechts vor, die der Bundestag am Donnerstag nach monatelangen Diskussionen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP verabschiedet hat. Nach der Neuerung bleibt die private Kopie - auch in digitaler Form - erlaubt. Allerdings wird die Privatkopie einer rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Davon betroffen sind Nutzer illegaler Tauschbörsen im Internet, die Downloads von unrechtmäßig hergestellten Vorlagen anbieten. Nach wie vor darf auch zu privaten Zwecken kein Kopierschutz geknackt werden.

Mit der Gesetzesnovelle mache man das Urheberrecht «fit für das digitale Zeitalter», sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sprach von einem «ausgewogenen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern und den Nutzern». Die Reform gilt als eines größten justizpolitischen Reformvorhaben der vergangenen Jahre.

Während Medienverbände die Gesetzesänderung begrüßten, kritisierte die Verbraucherzentrale Bundesverband, gelegentliche Privatkopierer würden mit gewerblichen Kopierern «in einen Topf» geworfen. Auch die Linke und die Grünen beklagten das Fehlen einer «Bagatellklausel». Ohne eine Regelung, die die strafrechtliche Verfolgung weniger schweren Fälle verhindere, drohe eine «Kriminalisierung der Schulhöfe», warnte Petra Sitte von der Linksfraktion. Die deutschen Phonoverbände drohen hingegen mit einer Verfassungsklage, weil sie den Schutz geistigen Eigentums nicht ausreichend geschützt sehen.

Kopierervergütung selbst verhandeln
Bis zuletzt umstritten war auch die Vergütung, die die Hersteller von Kopierern oder CD-Brennern als Ausgleich für Kopien an die Urheber zahlen sollen. Bisher waren die auf den Kaufpreis aufgeschlagenen Abgaben für Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte detailliert im Gesetz geregelt. Künftig soll eine pauschale Vergütung zwischen den Herstellern von Geräten, mit denen Kopien
angefertigt werden können, und den Verwertungsgesellschaften selbst ausgehandelt werden. Die Vergütung muss in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder Speichermediums stehen. So können auf einen CD-Rohling im Wert von einigen Cent keine Euros für Urheberrechte umgelegt werden.

Künstler, Verlage, Autoren oder Plattenfirmen behalten ihre Rechte auch für die Nutzung über künftige, heute nicht bekannte Medien.

Ferner erlaubt die Novelle öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung zu stellen. Kopien geschützter Werke dürfen auf Bestellung angefertigt und zum Beispiel per E-Mail versendet werden, wenn der Verlag nicht ein eigenes Online-Angebot zu angemessen Bedingungen bereit hält. Die Anzahl der Kopien ist aber an die Anzahl der Exemplare im Bestand geknüpft. Damit soll laut Gesetz das geistige Eigentum der Verlage geschützt werden.

Positives Ende
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, äußerte sich bereits «sehr erfreut» über die beschlossene Reform. Damit werde die über drei Jahre dauernde Debatte zu einem positiven Ende geführt.

Als besonders wichtig erachte man, dass die Privatkopie nach wie vor erhalten bleibt, zugleich aber auch unmissverständliche Klarstellungen im Gesetz vorgenommen wurden, die einen Missbrauch dieser Regelung künftig verhindern sollen. (dpa/AP/nz)